25. März 2020  I  Kategorie: Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht unverheirateter Mütter und Väter

Ein Fachanwalt für Familienrecht der Anwaltskanzlei Augsburg beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Sorgerecht bei unverheirateten Müttern und Vätern. Die Rechtslage dessen hat sich zunehmend verändert.

Frühere Rechtslage

In früherer Zeit besaß die Mutter die alleinige Sorge über das Kind. Der Vater konnte keinen Zugang zum Kind erlangen, wenn es die Mutter nicht ausdrücklich erlaubte. Sobald beide der gemeinsamen Sorge zugestimmt haben, kam diese auch zustande.

Heutzutage

Durch die jetzige Rechtslage erlangt eine unverheiratete Mutter durch die Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht dafür. Der unverheiratete Vater des Kindes kann jederzeit die Mitsorge beim Familiengericht beantragen. Dies wird gewährt, wenn das Kindeswohl durch Zulassen der Sorge des Vaters nicht beeinträchtigt wird. Auch schon vor der Geburt kann die Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt beantragt werden. Dies kann der Vater alleine erledigen, solange er das Einverständnis der Mutter hat. Wenn dies nicht vorliegt, kann der Vater das Familiengericht und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt – in dem Fall einen Fachanwalt für Familienrecht – einschalten. Er erhält die Mitsorge nur nicht, wenn schwerwiegende Argumente dagegen stehen und das Wohl des Kindes dadurch beeinträchtigt werden könnte. Familiengerichte entscheiden in einem beschleunigten Verfahren, wenn die Mutter sich nicht äußern möchte oder Argumente anbringt, die nichts mit dem Kind oder dessen Wohlergehen zu tun haben.

Nicht nur die Mutter kann die alleinige Sorge für ein Kind haben, auch der Vater erhält das alleinige Recht, wenn eine gemeinsame Sorge keine Möglichkeit darstellt oder/und es dem Kind am besten ergeht, wenn die alleinige Fürsorge auf den Vater übertragen wird. Bei diesem Prozess der Übertragung muss die Mutter nicht zustimmen.
Generell wird angenommen, dass das Kindeswohl gefördert wird, wenn beide Elternteile das volle Sorgerecht besitzen.

Falls mehrere Streitpunkte vor dem Familiengericht ausgetragen werden müssen, könnte auf einen Rechtsanwalt zurückgegriffen werden. Gerade ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die in diesem Fall bestehende Rechtslage ausgezeichnet und kann so dem jeweiligen Elternteil in rechtlichen Belangen zur Seite stehen. Diese Anwaltskanzlei in einer der ältesten Städte Deutschlands, Augsburg, besitzt mehrere Rechtsanwälte, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben. Somit tragen sie genügend Fachwissen heran, um einen guten Ratgeber für den jeweiligen Klienten darzustellen.