
Mich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg zeichnet dabei nicht nur die Qualifikation, sondern auch das Feingefühl aus. Zu jedem Aktenvorgang gehört ein Mensch um – beziehungsweise – über den gestritten wird.
Unsere Aufgabe als Anwaltskanzlei für Familienrecht in Augsburg besteht darin, jedem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Das können wir umso besser tun, je früher wir einbezogen werden. Im Familienrecht geschieht es häufig, dass Familienangehörige untereinander außergerichtliche Zusagen machen, die sie im Nachhinein nicht einhalten können oder wollen. Oftmals sind solche Absprachen auch gar nicht mit geltendem Recht vereinbar. Wir fertigen für Sie Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und können damit oftmals zur außergerichtlichen Streitbeilegung beitragen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, kämpfen wir für Ihre Interessen um Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Umgang und Gemeinsame Sorge bestmöglich vor den Gerichten.
Wir beraten Sie fachkundig und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, klären Sie über Ihre Rechte auf und setzen Ihre Ansprüche durch. Unten stehen, unsere Schwerpunkte.
Tipp: Eine kompetente Beratung sollten Sie möglichst frühzeitig einholen, bevor unliebsame Fakten geschaffen werden.
Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg daher in Ihrem Interesse möglichst frühzeitig und vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin mit Ihrem Anwalt unter: 0821/806810-90.
Ehe- und Scheidungsrecht
- Aufhebung der Ehe
- Scheidung vor einjähriger Trennung
- Einvernehmliche und nicht einvernehmliche Ehescheidung
- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
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Eheverträge/ Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Eheverträge
- Gütertrennung
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Trennungsvereinbarung
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Sorgerecht
- Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge
- Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Abänderungen von Sorgerechtsvereinbarungen oder -Entscheidungen
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Umgangsrecht
- Umgangsrecht und Umgangspflicht (Vater/Mutter)
- Kindeswille
- Brief- und Telefonkontakte
- Umgangsrecht der Großeltern oder früherer Lebenspartner
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Unterhaltsrecht
- Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder
- Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
- Unterhalt für nicht verheiratete Kindesmutter
- Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern
- Abänderung von Unterhaltstiteln
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Vermögensrecht
- Vermögensauseinandersetzungen anlässlich Trennung o. Scheidung
- Hausratsteilung
- Regelung der Verwaltung
- Ausgleichsansprüche
- Immobilien
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Weitere Schwerpunkte
- Vaterschaftsanfechtung
- Abstammung
- Adoption
- Versorgungsausgleich
- Rentenanwartschaften
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
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