30. März 2020  I  Kategorie: Warum das Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht reformiert werden sollte

Im Bezug auf Trennungskinder ist das Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht in Deutschland nicht mehr zeitgemäß. Sowohl die Interessenverbände der Trennungsväter als auch der Fachanwalt für Familienrecht Augsburg fordert, dass es reformiert werden muss.

Tatsache ist: Die Anzahl der Väter, welche sich ebenso nach Trennung und Scheidung um die Kinder kümmern, nimmt zu. Im deutschen Rechtssystem hat das noch keinen Eingang gefunden. Aus diesem Grund besteht Handlungsbedarf. Das sieht auch die Bundesfamilienministerin so. Bei den Unterhaltszahlungen möchte sie Väter von Trennungskindern entlasten. Die Familienministerin meint, dass ein Vater nicht den ganzen Unterhalt zahlen sollte, selbst wenn das Kind mit ihm viel Zeit verbringt und dazu bei diesem Elternteil noch ein eigenes Zimmer hat.

Wechselmodell erfreut sich immer größerer Beliebtheit

Nach einer Trennung und Scheidung möchten immer mehr Väter die Erziehungsverantwortung weiterhin tragen. Hier sollten unterschiedliche Betreuungsmodelle so viel Flexibilität wie möglich einräumen. Deswegen muss es im Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhaltsrecht Änderungen geben. Jedoch sprach sich die Bundesfamilienministerin gegen staatliche Regelungen aus. Das heißt, dass die Erziehungsberechtigten wie bisher selbst zu entscheiden haben, wie bei den Kindern die Betreuung zu gestalten ist. Das Wechselmodell, welches immer beliebter wird und in anderen Ländern nach neusten Studien dem Kindeswohl besonders dient, soll demnach nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. Allerdings fordert gerade die FDP eine Festschreibung.

Wie der Kindesunterhalt aktuell geregelt ist

Das Elternteil, bei welchem nach der Trennung und Scheidung durch den Fachanwalt für Familienrecht Augsburg das Kind wohnt, leistet zum Unterhalt seinen Beitrag durch Erziehung, Betreuung und Pflege. Der andere dagegen ist verpflichtet, durch Zahlung eines Betrages seinen Beitrag zu erbringen. Hierbei geht es um das sogenannte Residenzmodell. Im Normalfall richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle, welche nach Nettoeinkommen und Kindesalter aufgeteilt ist.

Derzeit im Trend: Um die Erziehung und Betreuung kümmern sich beide Eltern

Heutzutage heißt eine Trennung keinesfalls mehr zwangsläufig, dass der Vater Unterhalt zahlt und der Heranwachsende oder die Heranwachsenden bei der Mutter leben. Es gibt zahlreiche Zwischenlösungen und ebenso getrennt lebende Erziehungsberechtigte, welche sich die Betreuung und Erziehung des Kindes teilen. Das geltende Recht ist auf diese Lösungen nicht zugeschnitten. Vielmehr hat es noch das herkömmliche Residenzmodell als Leitbild.

Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl

Alle politischen Parteien sind sich einige, dass bei allen Reformbemühungen das Wohl des Kindes im Mittelpunkt zu stehen hat. Was allerdings dem Kindeswohl am ehesten entspricht, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.