10. Mai 2021  I  Kategorie: Coronaimpfung Wer entscheidet über die Impfung der Kinder?

Elternstreit: Nur das Kindeswohl entscheidet über eine Impfung des Nachwuchses

Wer entscheidet über die Impfung der Kinder? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat darauf eine klare Antwort: Nur das Kindeswohl.

Wie Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg erläutert, übertrugen die Richter durch ihr Urteil vom 26. Juni 2020 (AZ: 4 UF 176/19) zwar die Entscheidungsbefugnis auf die Mutter. Doch der Fachanwalt für Familienrecht betont, dass stets ausschlaggebend sei, welches Konzept dem Wohl des Kindes besser gerecht werde. Das gehe aus der Urteilsbegründung des OLG zweifelsfrei hervor.

Im genannten Fall teilten sich die Eltern das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Sie stritten darüber, ob ihr Sohn geimpft werden sollte. Die Mutter setzte sich für eine Standardimpfung nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (“STIKO”) ein. Der Vater lehnte das ab, weil er Schäden durch die Impfung für möglich hielt. Er beantragte eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter wiederum beantragte, über die Standardimpfungen allein entscheiden zu können.

Stefan Haschka erklärt: “Laut §1628 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf das Familiengericht unter anderem dann die Entscheidung allein einem Elternteil übertragen, wenn sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit nicht einigen können, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist.”

Der Vater des Kindes hatte im vorliegenden Fall genau gegen diesen Beschluss des Familiengerichts Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung stellte aus seiner Sicht einen schwerwiegenden Eingriff in seine Rechte dar und verletzte unmittelbar das Recht auf Körperliche Unversehrtheit des Kindes.

In den Augen der Richter, so Haschka, der Fachanwalt für Familienrecht ist, haben Schutzimpfungen jeweils eine erhebliche Bedeutung für das Kind. “Die Richter sind ferner davon ausgegangen, dass eine Entscheidung, die sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert, auch nach Abwägung aller Risiken dem Kindeswohl am besten gerecht wird”, erklärt der Augsburger Rechtsanwalt. Laut Gericht seien die STIKO-Empfehlungen einem vorweggenommenen Sachverständigengutachten gleichzusetzen. Darüber hinaus fordere die STIKO, dass der jeweilige Arzt bei jedem Patienten die Impffähigkeit vorab prüfe. Laut Urteilsbegründung seien daher eine gerichtliche Aufklärung der Impffähigkeit überflüssig und die Sorgen des Vaters unbegründet.

Autor des Artikels: Wer entscheidet über die Impfung der Kinder? Stefan Haschka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.