12. März 2020 I Kategorie: FamilienrechtSonderbedarf beim Kindesunterhalt
In den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ist nachzulesen, wie hoch der Unterhalt für ein oder mehrere Kinder festgelegt ist. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Januar 2019. Das Gesetz sieht außer den Tabellensätzen vor, dass in außergewöhnlichen Situationen mehr Unterhalt für das Kind oder die Kinder zu zahlen ist, das den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle übersteigt. Diese Regelung findet in in § 1613 Abs. 2 BGB Anwendung. In bestimmten Fällen ist neben dem einfachen Kindesunterhalt auch der Sonderbedarf beim Kindesunterhalt zu entrichten. Beim Unterhalts-Sonderbedarf geht es schlussendlich um einen zusätzlichen Anspruch des Kindes, der über dem regulären Bedarf liegt und nur in besonderen Fällen auftritt. Hierbei handelt es sich nicht um regelmäßig anfallende Kosten, sondern um Kosten, die nur in speziellen Bedarfsansprüchen des Kindes begründet sind. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann bei Streitigkeiten zu Rate gezogen werden.
Vom Grundsatz her stellt der Sonderbedarf eine Ausnahme dar und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Ein versierter Rechtsanwalt kann dabei behilflich sein. Trotzdem gilt: Der Sonderbedarf muss nach dem Entstehen innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. In Unterhaltsklagen wird festgestellt, welche Bedarfe einen außergewöhnlichen hohen und unregelmäßigen Bedarf als Sonderbedarf darstellen. Der BGH definiert den Sonderbedarf folgendermaßen: Es ist ein plötzlicher, in der Höhe schwer kalkulierbarer Bedarf, der nicht aus dem monatlichen Kindesunterhalt gedeckt werden kann, da er wahrscheinlich nicht vorherzusehen war.
Sonderbedarf Beispiele
Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss stellt beispielsweise einen solchen Sonderbedarf dar. Ein Rechtsanwalt in Augsburg kann bei der Berechnung des Sonderbedarfs behilflich sein. Es müssen alle unterhaltspflichtigen Elternteile den Sonderbedarf zahlen. Das gilt auch für Elternteile, die ihrer Unterhaltspflicht schon mit Pflege und Erziehung erfüllen. Krankheitskosten zählen beispielsweise auch zum Sonderbedarf. Um den Schulabschluss zu erreichen, kann auch die Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland notwendig sein. Kosten für die Unterbringung im Internat zählen auch dazu. Die Notwendigkeit dafür muss allerdings gegeben sein. Ist dies nur teilweise oder nicht möglich, so entsteht Sonderbedarf. Enthält ein Kind Pflegegeld, so ist dieses nicht für die Deckung des Sonderbedarfes vorgesehen. Pflegegeld ist für Leistungen der Pflege gedacht und darf nicht für andere Zwecke abgezweigt werden.
Zahlungspflicht und die Grenzen
Der Unterhaltspflichtige muss den Sonderbedarf nur decken, wenn er es sich leisten kann und seine Möglichkeiten nicht überschreitet.
Das Thema Sonderbedarf und Kindesunterhalt ist ziemlich komplex. Deshalb kann ein Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg hinzugezogen werden.
Autor: Sonderbedarf beim Kindesunterhalt – Stefan Haschka