22. März 2020  I  Kategorie: Unterhaltsregelung nach Scheidung

Unterhaltsregelung nach Scheidung: Die Frage nach dem Unterhalt stellt Ehepaare generell vor keine Probleme. Ganz egal ob durch Leistungen finanzieller oder persönlicher Art. Beide Partner leisten gleichermaßen etwas für die Versorgung der eignen Familie. Doch endet die Ehe, so endet diese Verantwortung nicht. Sie besteht auch nach der Ehescheidung weiter. Der Lebenspartner, der sich während der Ehe in der finanziell schwächeren Rolle befunden hat, hat grundsätzlich auch einen Anspruch darauf, nach der Ehescheidung vom ehemaligen Ehepartner finanziell unterstützt zu werden. In der Trennungszeit besteht meist Anspruch auf einen Trennungsunterhalt, nach der Scheidung in Augsburg oder jeder anderen Stadt besteht dann ein Anspruch auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der Scheidungsanwalt kennt die nötigen Details.

Der Trennungsunterhalt bei Bedürftigkeit

Wird die Ehe geschieden, so kann der finanziell schwächer gestellte Ehepartner einen angemessenen Unterhalt für sich verlangen. Die Angemessenheit hängt dabei von den Vermögens- und Erwerbsverhältnissen des Paares und den Lebensverhältnissen ab. Hierbei ist der Unterhaltsanspruch auf die Lebensbedarfsdeckung mithilfe der Zahlung einer bestimmten Geldsumme angelegt. Ein sogenannter Trennungsunterhalt wird dann gezahlt, wenn beim ehemaligen Lebensgefährten eine Bedürftigkeit vorhanden ist.

Wenn dies zumutbar ist, besteht für den nicht berufstätigen Ehepartner eine Aufnahmepflicht einer Arbeit. Auch hier richtet sich alles nach den persönlichen Verhältnissen. Entscheidend ist dabei, ob bereits früher eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, welche Ausbildungen vorhanden sind, wie es um den Gesundheitszustand steht und wie die Kinderbetreuung gewährleistet werden kann. Die Ehedauer ist irrelevant. Je länger die Trennung dauert, umso größer die Eigenverantwortung des betroffenen Ehepartners. Etwa nach einem Jahr der Trennung, so jeder Fachanwalt für Familienrecht, ist die Ausübungspflicht für einen Beruf umzusetzen.

Nach der Ehescheidung: Der Unterhalt

Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, sind die ehemaligen Ehepartner laut Scheidungsanwalt grundsätzlich dazu verpflichtet, selbst für sich zu sorgen. Wer vorher noch keiner Arbeit nachgegangen ist, muss dies nach der Scheidung in Augsburg oder jeder anderen Stadt tun. In seltenen Fällen besteht eine sogenannte nacheheliche Unterhaltspflicht, die vom ehemaligen Ehepartner ausgeht. Beschränkt ist der Unterhalt nach der Ehe auf den Nachteilsausgleich durch die Ehescheidung.

Fachanwalt für Familienrecht informiert: Ausnahmesituationen des nachehelichen Unterhaltes

Wenn einer der beiden ehemaligen Ehepartner den eigenen Unterhalt nicht aus eigener Kraft aufzubringen und damit ein Unterhaltstatbestand gesetzlich erfüllt ist, besteht ein Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt. Ein Unterhaltsanspruch besteht bei bestimmten Voraussetzungen.

Autor des Artikels: Unterhaltsregelung nach Scheidung – Rechtsanwalt Stefan Haschka

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