30. September 2021  I  Kategorie: Gerichtsurteil zum Versorgungsausgleich nach Scheidung

Urteilserläuterung durch den Scheidungsanwalt Stefan Haschka

Durch das Versorgungsausgleichsgesetz § 23 VersAusglG und die aktuelle Rechtsprechung BGH, Beschl. v. 5.5.2021 – XII ZB 381/20 wird geregelt, dass die Partner einer ehelichen Gemeinschaft die erworbenen Anrechte für die Altersvorsorge und Invalidität gleichmäßig aufteilen. Dies ist vor allem häufig dann gegeben, wenn ein Ehepartner, der beispielsweise aufgrund der Erziehung von Kindern oder des Führens des Haushaltes keine eigenen Anrechte aufbauen konnte. Bei Streitigkeiten sollte Rechtshilfe in Anspruch genommen werden; in diesem Fall kann ein Rechtsanwalt im Rahmen des Familienrechts das Recht für den Ehepartner erwirken.

In diesem Zusammenhang wird zunächst die Höhe der zum betreffenden Zeitpunkt erworbenen Rentenanwartschaft ermitteln. Hier gelten dann die Anwartschaften, die zu der Zeit der ehelichen Gemeinschaft bis zur Rechtshängigkeit erworben wurden. Somit kann der Rechtsanwalt für Familienrecht aus Augsburg bereits vor der rechtskräftigen Auflösung der Ehe für Sie feststellen, wie sich der Versorgungsausgleich bedingt durch die Scheidung auf beide Ehepartner auswirken wird.

Gleiches gilt für die Abfindung eines ausländischen Anrechts. Damit sind inländische und ausländische Anwartschaften gleichgestellt und erlangen somit auszugleichende Anrechte nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, die durch Rechtsanwalt Haschka für Sie erwirkt werden kann.

Bei einer etwaigen Durchsetzung eines solchen Anspruchs berät Sie der Autor des Beitrages: Gerichtsurteil zum Versorgungsausgleich nach Scheidung Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg fachkompetent und individuell.