08. August 2023  I  Kategorie: Zuständigkeit für Sorgerechtsstreit nach widerrechtlichem Verbringen

Sorgerechtsstreitigkeiten sind emotional belastend und komplex, insbesondere wenn sie sich über internationale Grenzen erstrecken. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage nach der Zuständigkeit der Gerichte, insbesondere wenn es um widerrechtliches Verbringen von Kindern in ein anderes Land geht. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert über ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Juli 2023, das die Zuständigkeitsfrage in solchen Fällen klärt.

Das Szenario: Widerrechtliches Verbringen eines Kindes

In vielen Familienrechtssachen kann es vorkommen, dass ein Elternteil ein gemeinsames Kind widerrechtlich in ein anderes Land verbringt, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder ohne gerichtliche Genehmigung. In solchen Fällen stellt sich die Frage, vor welchem Gericht der Sorgerechtsstreit verhandelt werden soll und welches Recht anzuwenden ist.

Das EuGH-Urteil vom 13. Juli 2023 besagt…

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 2023 bietet Klarheit in Bezug auf die Zuständigkeit in Fällen des widerrechtlichen Verbringens von Kindern. In dem Fall, der vor dem EuGH verhandelt wurde, ging es um eine Mutter, die das gemeinsame Kind ohne Zustimmung des Vaters in ein anderes EU-Land verbracht hatte. Der Vater beantragte daraufhin die Rückführung des Kindes und die Feststellung des Sorgerechts.

Der EuGH entschied, dass in Fällen des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes das Gericht des Staates, in den das Kind widerrechtlich verbracht wurde, für die Sorgerechtsfrage zuständig ist. Dies gilt, auch wenn das Kind zuvor seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat hatte. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Rückführung des Kindes zu erleichtern und sicherzustellen, dass das Sorgerechtsverfahren vor einem Gericht geführt wird, das in der Nähe des Kindes ist.

Implikationen für Betroffene

Das EuGH-Urteil vom 13. Juli 2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Eltern, die mit dem widerrechtlichen Verbringen ihrer Kinder konfrontiert sind. Es bietet Klarheit darüber, vor welchem Gericht der Sorgerechtsstreit verhandelt werden sollte, und erleichtert die Durchsetzung von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückführung von Kindern.

Betroffene Eltern sollten sich in solchen Fällen umgehend an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Ein Anwalt mit Erfahrung in internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten und sicherstellen, dass Ihre Rechte und die Interessen Ihres Kindes geschützt werden.

Fazit vom Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg

Das EuGH-Urteil vom 13. Juli 2023 bietet Klarheit und Rechtssicherheit in Sorgerechtsstreitigkeiten nach dem widerrechtlichen Verbringen von Kindern in andere EU-Länder. Es betont die Zuständigkeit des Landes, in das das Kind widerrechtlich verbracht wurde, für das Sorgerechtsverfahren. Wenn Sie mit einem ähnlichen Fall konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich an Rechtsanwalt Stefan Haschka, Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, zu wenden. Er steht Ihnen mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu vertreten.