12. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtUmgangsrecht in den Ferien – wer entscheidet über Urlaubsreisen mit dem Kind?

Die Ferienzeit ist für viele getrennt lebende Eltern eine Herausforderung. Wer darf das Kind wie lange sehen? Ist ein Auslandsurlaub erlaubt? Und was geschieht, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt? Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg gibt einen Überblick über die rechtliche Lage und zeigt, wie Ferienumgang geregelt werden kann – zum Wohl des Kindes und ohne unnötigen Streit.
Ferienumgang gehört zum regulären Umgangsrecht
Auch nach einer Trennung haben beide Eltern grundsätzlich ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit ihrem Kind. Dazu zählen nicht nur Wochenenden und Feiertage, sondern auch die Schulferien. Der Ferienumgang soll beiden Eltern ermöglichen, eine intensive Bindung zum Kind zu pflegen – jenseits des Alltags. Wie die Ferienzeiten aufgeteilt werden, kann individuell vereinbart oder durch das Familiengericht geregelt werden.
Stefan Haschka unterstützt Eltern in Augsburg dabei, klare und praktikable Umgangsregelungen für die Ferien zu treffen. Ob hälftige Aufteilung, Blockregelung oder Wechselmodell: Entscheidend ist, dass das Kind von der Regelung profitiert und Planungssicherheit für alle Beteiligten besteht.
Urlaub mit dem Kind – was ist erlaubt, was nicht?
Grundsätzlich darf der betreuende Elternteil mit dem Kind verreisen, auch ins Ausland – solange es sich um eine „Angelegenheit des täglichen Lebens“ handelt und keine erhebliche Beeinträchtigung der elterlichen Sorge vorliegt. Bei längeren oder weiter entfernten Reisen (etwa außerhalb der EU) ist jedoch in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein erhöhtes gesundheitliches oder sicherheitstechnisches Risiko besteht.
Fachanwalt Haschka prüft im konkreten Fall, ob die geplante Reise zustimmungsfrei möglich ist oder ob eine Zustimmung einzuholen ist. Bei verweigerter Zustimmung kann er für seine Mandanten ein gerichtliches Verfahren auf Zustimmung oder vorläufige Regelung anstoßen – zeitnah und mit Augenmaß.
Was tun, wenn der Umgang blockiert wird?
Kommt es zu Streit, weil ein Elternteil den Ferienumgang nicht ermöglichen will oder das Kind nicht herausgibt, sind schnelle rechtliche Schritte gefragt. Eine Verletzung des Umgangsrechts kann ernste Folgen haben – bis hin zur Verhängung von Ordnungsmitteln durch das Familiengericht.
In solchen Fällen vertritt Stefan Haschka die Interessen seiner Mandanten mit Nachdruck und rechtlichem Feingefühl. Ziel ist stets eine Lösung, die das Kind nicht belastet, sondern den Eltern hilft, Verantwortung und Rechte klar zu regeln.
Fazit: Gute Planung schützt vor Konflikten
Gerade bei Ferienumgang und Urlaubsreisen ist frühzeitige Abstimmung wichtig. Unklare Regelungen führen nicht selten zu Streit – auf Kosten des Kindes. Fachanwalt Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg beratend und vertretend zur Seite, wenn es darum geht, Ferienzeiten fair und rechtssicher zu gestalten.