06. Mai 2024  I  Kategorie: Durchsetzung des Umgangsrechts mittels Ordnungsmitteln

Das Umgangsrecht ist ein grundlegendes Recht von Eltern und Kindern, das den Kontakt zwischen einem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil sicherstellt. In der Praxis kann die Umsetzung des Umgangsrechts jedoch mit Schwierigkeiten verbunden sein. Konflikte zwischen den Elternteilen führen nicht selten dazu, dass das Umgangsrecht beeinträchtigt oder gar verhindert wird. Um die Einhaltung des Umgangsrechts zu gewährleisten, können Gerichte Ordnungsmittel verhängen. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet.

Aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs

Ein wegweisender Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2024 hat die Anwendung von Ordnungsmitteln zur Durchsetzung des Umgangsrechts weiter konkretisiert. In diesem Beschluss betont der BGH, dass Ordnungsmittel wie Zwangsgeld oder Zwangshaft verhängt werden können, um sicherzustellen, dass das Umgangsrecht respektiert und umgesetzt wird. Der Beschluss stellt klar, dass solche Maßnahmen nicht nur in extremen Fällen, sondern auch bei wiederholten Verstößen gegen gerichtlich angeordnete Umgangsregelungen zum Einsatz kommen können.

Rechtliche Voraussetzungen und Anwendung

Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Umstände. Ein Gericht muss feststellen, dass der umgangsberechtigte Elternteil wiederholt und schuldhaft daran gehindert wurde, sein Recht wahrzunehmen. Dabei spielen die Schwere des Verstoßes und die bisherigen Bemühungen des anderen Elternteils, den Umgang zu ermöglichen, eine entscheidende Rolle. Stefan Haschka, Rechtsanwalt in Augsburg betont, dass es für betroffene Eltern wichtig ist, alle Verstöße genau zu dokumentieren und dem Gericht vorzulegen, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Praktische Auswirkungen für betroffene Eltern

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Position von Elternteilen, die um die Wahrnehmung ihres Umgangsrechts kämpfen. Ordnungsmittel können als wirksames Druckmittel dienen, um den anderen Elternteil zur Einhaltung der Umgangsregelungen zu bewegen. Gleichzeitig mahnt Stefan Haschka zur Besonnenheit: Die Durchsetzung von Ordnungsmitteln sollte stets das letzte Mittel sein, nachdem alle anderen Möglichkeiten der Konfliktlösung ausgeschöpft wurden.

Fazit und rechtliche Beratung

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich, dass der Schutz des Umgangsrechts ernst genommen wird und Verstöße konsequent sanktioniert werden können. Für betroffene Eltern ist es wichtig, sich frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg mit umfassender Expertise im Familienrecht zur Seite und unterstützt sie dabei, ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für ihre Kinder zu finden.