20. Januar 2025  I  Kategorie: Umgangsrecht bei Kindeswohlgefährdung: Wann kann der Kontakt untersagt werden?

Das Umgangsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts und soll sicherstellen, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Doch was passiert, wenn der Umgang mit einem Elternteil das Kindeswohl gefährdet? In bestimmten Fällen kann das Familiengericht den Kontakt einschränken oder sogar vollständig untersagen.

Das Umgangsrecht und seine Bedeutung für das Kind

Grundsätzlich hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ebenso steht es den Eltern zu, regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind zu haben. Dieses Recht dient in erster Linie dem Kindeswohl, da eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen in der Regel als förderlich für die Entwicklung des Kindes angesehen wird. Das Familiengericht kann jedoch eingreifen, wenn der Kontakt eine Gefährdung für das Kind darstellt.

Wann spricht man von einer Kindeswohlgefährdung?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch den Umgang mit einem Elternteil beeinträchtigt wird. Dies kann durch physische Gewalt, Vernachlässigung, psychische Belastungen oder einen unberechenbaren Lebensstil des betreffenden Elternteils verursacht werden. Auch Drogen- oder Alkoholmissbrauch sowie der Kontakt zu gefährlichen Personen im Umfeld des Elternteils können eine Rolle spielen.

Rechtsanwalt Stefan Haschka: Beratung bei strittigen Umgangsfragen

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht berät Stefan Haschka aus Augsburg betroffene Eltern in Fragen des Umgangsrechts. Er unterstützt sowohl Elternteile, die den Umgang wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung einschränken lassen möchten, als auch solche, denen der Umgang unrechtmäßig verwehrt wird. Eine fundierte rechtliche Einschätzung ist in solchen sensiblen Fällen unerlässlich.

Möglichkeiten der Umgangsbeschränkung durch das Familiengericht

Wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, kann das Familiengericht verschiedene Maßnahmen ergreifen. In manchen Fällen wird der Umgang nur eingeschränkt, beispielsweise indem er unter Aufsicht stattfindet. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Kontakt ganz untersagt werden. Die Entscheidung trifft das Gericht nach einer umfassenden Prüfung aller Umstände, oft unter Einbeziehung von Jugendamt und Sachverständigen.

Welche Beweise sind erforderlich?

Damit ein Familiengericht den Umgang einschränkt oder untersagt, müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Aussagen des Kindes, ärztliche Gutachten, Berichte des Jugendamts oder Zeugenaussagen können eine Rolle spielen. Auch vorherige polizeiliche Ermittlungen oder Verfahren wegen häuslicher Gewalt können berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt Haschka: Unterstützung im gerichtlichen Verfahren

Wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr eines Umgangsausschlusses geht, benötigen Betroffene eine kompetente rechtliche Vertretung. Stefan Haschka setzt sich als Fachanwalt für Familienrecht dafür ein, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung steht. Mit seiner Erfahrung begleitet er Mandanten durch das gesamte Verfahren und hilft dabei, die bestmögliche Lösung für das Kind zu finden.

Fazit: Kindeswohl hat oberste Priorität

Das Umgangsrecht kann nicht leichtfertig entzogen werden, doch wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss das Gericht handeln. Jeder Fall wird individuell geprüft, und die Interessen des Kindes stehen an erster Stelle. Eltern, die sich in einem Umgangsstreit befinden, sollten sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, um ihre Rechte zu kennen und die beste Lösung für ihr Kind zu finden.