02. April 2024  I  Kategorie: Gericht billigt Sorgeentscheidung im Wechselmodell

Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich in einem wegweisenden Beschluss vom 8. November 2023 (II-14 UF 187/23) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das Familienrecht prägen wird. Im Mittelpunkt stand die Frage der Sorgeentscheidung bei einem gerichtlich gebilligten Wechselmodell.

Gleiche Rechte für beide Elternteile: Die Bedeutung des Beschlusses

Ein Wechselmodell, bei dem die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. Es bietet eine ausgewogene Möglichkeit für beide Elternteile, sich aktiv an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Doch bislang gab es oft Unsicherheiten, wie im Falle von Streitigkeiten über wichtige Entscheidungen, insbesondere bei medizinischen Angelegenheiten oder schulischen Fragen, vorgegangen werden sollte.

Richtungsweisende Entscheidung: Die Sorgeentscheidung im Wechselmodell

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln bietet nun Klarheit in dieser Angelegenheit. In dem genannten Fall wurde die Sorgeentscheidung im Wechselmodell gerichtlich gebilligt. Das bedeutet, dass auch bei einem paritätischen Betreuungsmodell, in dem die Kinder gleichmäßig zwischen beiden Eltern aufgeteilt sind, wichtige Entscheidungen gemeinsam von beiden Elternteilen getroffen werden müssen. Das Gericht betonte dabei die gleichberechtigte Stellung beider Elternteile und die Wichtigkeit einer partnerschaftlichen Kooperation zum Wohle des Kindes.

Kompetente Beratung für eine moderne Elternschaft: Rechtsanwalt Stefan Haschka

Für Fachanwalt Stefan Haschka, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat, ist dieser Beschluss ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. “Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln setzt ein klares Signal für die Gleichstellung beider Elternteile, selbst in komplexen Betreuungsmodellen wie dem Wechselmodell. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer kooperativen Elternschaft und des gemeinsamen Tragens von Verantwortung für die Kinder, auch über eine Trennung oder Scheidung hinaus”, kommentiert Rechtsanwalt Haschka.

Informationen und Beratung: Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Stefan Haschka

Eltern, die sich für ein Wechselmodell entscheiden, können sich nun auf eine rechtliche Grundlage stützen, die ihre gemeinsame Verantwortung für die Kinder unterstützt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln ist nicht nur ein Meilenstein im Familienrecht, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und gleichberechtigten Familienpolitik.

Gerne unterstützt Rechtsanwalt Stefan Haschka Sie mit weiterführenden Informationen und rechtlicher Beratung zu Fragen des Familienrechts und Sorgerechts.