02. Juni 2025 I Kategorie: FamilienrechtReform des Unterhaltsrechts: Eigenverantwortung und Befristung

Die geplante Reform des Unterhaltsrechts bringt 2025 tiefgreifende Änderungen mit sich. Zukünftig soll stärker die Eigenverantwortung geschiedener Ehepartner in den Vordergrund gestellt werden, was bedeutet, dass die Unterhaltsdauer nach der Scheidung nicht mehr automatisch unbegrenzt gilt. Diese Neuregelung zielt darauf ab, faire Lösungen für beide Seiten zu schaffen und die finanzielle Eigenständigkeit nach einer Trennung zu fördern.
Was bedeutet die neue Befristung im Unterhaltsrecht?
Bislang war es häufig so, dass ein Unterhaltsanspruch über Jahre hinweg ohne klare zeitliche Grenze fortbestand. Mit der Reform wird jedoch die Befristung von nachehelichem Unterhalt gesetzlich gestärkt. Künftig soll genauer geprüft werden, wie lange ein Unterhaltsanspruch tatsächlich notwendig ist. Maßgeblich sind dabei Faktoren wie die Dauer der Ehe, das Alter der Kinder, die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die persönliche Lebenssituation des unterhaltsberechtigten Ehepartners.
Mehr Eigenverantwortung für geschiedene Ehegatten
Der Grundgedanke hinter der Reform lautet: Jeder geschiedene Ehegatte soll möglichst schnell wieder für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Die Gerichte werden deshalb künftig noch genauer prüfen, ob es dem Unterhaltsempfänger zumutbar ist, eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Das bedeutet aber auch, dass nachehelicher Unterhalt in vielen Fällen nicht mehr auf Dauer gezahlt werden muss, sondern lediglich als Übergangshilfe fungiert.
Konfliktpotenzial und rechtlicher Beratungsbedarf
Mit der neuen Rechtslage werden Konflikte bei der Unterhaltsregelung wahrscheinlich zunehmen. Viele Betroffene wissen nicht, welche Ansprüche künftig noch bestehen und wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Gerade hier ist die Unterstützung durch einen Experten im Familienrecht entscheidend, um nicht benachteiligt zu werden. Als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg kennt Rechtsanwalt Stefan Haschka die neuen gesetzlichen Regelungen und kann bei allen Fragen rund um den Unterhalt kompetent beraten und vertreten.
Fachanwalt Haschka in Augsburg berät Sie
Wenn Sie selbst von einer Scheidung betroffen sind oder eine Anpassung bestehender Unterhaltsvereinbarungen prüfen möchten, lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig beraten. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Gespür für faire Lösungen zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin, um Ihre Unterhaltsansprüche im Lichte der Reform optimal zu sichern.