14. Januar 2025  I  Kategorie: Kindesunterhalt bei Volljährigkeit: Wer zahlt wann und wie viel?

Mit der Volljährigkeit eines Kindes ändert sich nicht nur seine rechtliche Stellung, sondern auch die Regeln zur Zahlung von Kindesunterhalt. Während bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel ein Elternteil barunterhaltspflichtig ist, sind nach dem Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig. Doch wer muss wie viel zahlen, und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?

Grundsatz: Unterhaltspflicht besteht auch nach dem 18. Geburtstag

Viele Eltern gehen davon aus, dass mit der Volljährigkeit des Kindes auch die Unterhaltspflicht endet. Das ist jedoch nicht der Fall. Grundsätzlich haben volljährige Kinder weiterhin Anspruch auf Unterhalt, sofern sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Erst wenn das Kind eine wirtschaftlich eigenständige Tätigkeit aufnimmt, entfällt der Unterhaltsanspruch.

Neue Unterhaltsregelung: Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig

Während minderjährige Kinder in der Regel von einem Elternteil betreut und vom anderen finanziell unterstützt werden, ändert sich dies mit der Volljährigkeit. Nun sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und wird auf Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider Elternteile berechnet.

Rechtsanwalt Stefan Haschka: Beratung zu Unterhaltspflichten bei Volljährigkeit

Die Frage, wie der Unterhalt nach der Volljährigkeit berechnet wird, sorgt oft für Unsicherheiten. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg berät Eltern und volljährige Kinder in allen Fragen des Unterhaltsrechts. Er hilft dabei, Unterhaltsansprüche zu berechnen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren.

Selbstbehalt und Erwerbsobliegenheit des Kindes

Ein volljähriges Kind hat grundsätzlich eine Verpflichtung, seine Ausbildung zielstrebig zu verfolgen und sich nach Möglichkeit selbst zu finanzieren. In bestimmten Fällen kann es angehalten werden, neben dem Studium oder der Ausbildung einer Nebentätigkeit nachzugehen. Die Eltern dürfen zudem einen Selbstbehalt beanspruchen, um ihre eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.

Unterhalt während des Studiums: Welche Besonderheiten gelten?

Studierende haben weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich in einer angemessenen Ausbildung befinden. Allerdings wird erwartet, dass sie ihr Studium zügig und ernsthaft betreiben. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, gilt ein fester Unterhaltsbetrag, der aktuell bei 930 Euro monatlich liegt. Darin sind Wohnkosten bereits enthalten.

Rechtsanwalt Haschka: Unterstützung bei Streitfällen um den Volljährigenunterhalt

Gerade bei der Berechnung des Unterhalts nach Volljährigkeit kommt es häufig zu Konflikten. Stefan Haschka steht seinen Mandanten mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite, sei es bei der Prüfung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Durchsetzung und Anpassung bestehender Zahlungen. Eine fundierte Beratung kann helfen, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit: Volljährige Kinder haben weiterhin Anspruch auf Unterhalt

Der Kindesunterhalt endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Vielmehr sind ab diesem Zeitpunkt beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die genaue Berechnung des Unterhalts richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und der Lebenssituation des Kindes. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten kann eine anwaltliche Beratung Klarheit schaffen.