11. Juli 2024 I Kategorie: FamilienrechtKindesunterhalt: Mehrbedarf von Kindern für die Vergangenheit
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24. April 2024 – XII ZB 282/23 wichtige Klarstellungen zum Thema Mehrbedarf von Kindern für die Vergangenheit getroffen. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Familiengerichte und die finanzielle Verantwortung der Eltern.
Was ist Mehrbedarf?
Unter Mehrbedarf versteht man außergewöhnliche Kosten, die über den regulären Kindesunterhalt hinausgehen. Diese können beispielsweise für medizinische Behandlungen, Nachhilfeunterricht oder spezielle Betreuungsleistungen anfallen. „Eltern sollten sich bewusst sein, dass der Mehrbedarf von Kindern nicht nur eine Frage der aktuellen, sondern auch der vergangenen finanziellen Verpflichtungen sein kann,“ erklärt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg.
Regelungen des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mehrbedarf auch rückwirkend geltend gemacht werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen ein Elternteil bereits in der Vergangenheit zusätzliche Ausgaben für das Kind hatte, diese aber erst später geltend machen konnte. „Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte von Eltern, die rückwirkend für den Mehrbedarf ihrer Kinder aufkommen müssen. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Details genau zu verstehen,“ so Haschka.
Auswirkungen auf die Praxis
In der Praxis bedeutet diese Entscheidung, dass Eltern sich darauf einstellen müssen, auch für vergangene Zeiträume zur Deckung des Mehrbedarfs ihrer Kinder herangezogen zu werden. Dies kann zu erheblichen Nachforderungen führen. „Es ist ratsam, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche finanzielle Belastungen zu kalkulieren und rechtlich abgesichert zu sein,“ empfiehlt Stefan Haschka.
Unterstützung durch Fachanwalt Stefan Haschka
Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Eltern in Augsburg zur Seite, um sie bei Fragen rund um den Mehrbedarf von Kindern zu unterstützen. Mit seiner Expertise im Familienrecht kann er Betroffene darüber aufklären, welche Ansprüche bestehen und wie diese rechtlich durchgesetzt werden können. „Meine Aufgabe ist es, Eltern durch den Dschungel der rechtlichen Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass sie ihre Rechte und Pflichten verstehen,“ betont Haschka.
Fazit: Wichtige Klarstellungen für Eltern
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2024 bringt wichtige Klarstellungen für Eltern, die für den Mehrbedarf ihrer Kinder auch rückwirkend aufkommen müssen. Mit der Unterstützung von Fachanwalt Stefan Haschka können Eltern sicherstellen, dass ihre Ansprüche und Verpflichtungen korrekt gehandhabt werden. „Es ist wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren,“ so Haschka abschließend.