24. Juni 2025  I  Kategorie: Reform des Namensrechts ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft, die für Ehepaare, Kinder und binationale Familien weitreichende Neuerungen bringt. Die neue Regelung erlaubt insbesondere die Bildung von Doppelnamen für Ehegatten und Kinder und sorgt für mehr Flexibilität bei der Namenswahl. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg beleuchtet, was sich ändert und worauf Betroffene achten müssen.

Mehr Wahlfreiheit durch die Reform

Bislang war es Ehepaaren nur eingeschränkt möglich, gemeinsam einen Doppelnamen zu führen. Das neue Gesetz schafft nun die Möglichkeit, dass beide Ehegatten einen Doppelnamen annehmen dürfen. Auch Kinder können künftig einfacher einen zusammengesetzten Namen aus den Namen beider Elternteile tragen. Damit wird insbesondere dem Bedürfnis vieler Familien nach gleichberechtigter Namensführung Rechnung getragen. Dies stellt eine wichtige Anpassung an moderne Familienstrukturen dar.

Besondere Regelungen für binationalen Familien

Auch internationale Paare profitieren von der Reform. Ab Mai 2025 gilt für Kinder in binationalen Familien das deutsche Namensrecht am Wohnort. Dies erleichtert die Wahl eines gemeinsamen Namens erheblich und vermeidet Konflikte mit abweichenden Namensregelungen im Ausland. Gerade in multikulturellen Familien können so bürokratische Hürden abgebaut werden.

Was genau sind binationale Familien?

Binationale Familien sind Familien, bei denen die Elternteile unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Häufig entstehen dabei Herausforderungen, weil verschiedene Länder unterschiedliche Regeln zur Namensführung kennen. Durch die Reform soll hier mehr Rechtssicherheit und Flexibilität geschaffen werden, sodass auch Kinder in solchen Familien einen einheitlichen Namen erhalten können.

Rechtliche Beratung durch einen Experten im Familienrecht

Die Reform bringt viele Vorteile, kann aber auch Unsicherheiten hervorrufen. Welche Namenskombinationen sind erlaubt? Wie wirkt sich ein Doppelname auf bestehende Unterlagen aus? Hier kann der Rat eines Experten im Familienrecht entscheidend sein. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, berät Mandanten umfassend zu allen Fragen rund um das neue Namensrecht und begleitet sie sicher durch den Änderungsprozess.

Lassen Sie sich von Fachanwalt Haschka in Augsburg beraten

Wenn Sie von der Reform des Namensrechts betroffen sind oder Fragen zu Ihrer persönlichen Namensführung haben, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg zur Seite, um alle notwendigen Schritte rechtssicher und stressfrei umzusetzen.