06. Februar 2023 I Kategorie: FamilienrechtKeine Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei langer Einverdienerehe
Die Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung ist in vielen Fällen ein strittiger Punkt zwischen den ehemaligen Ehegatten und dem jeweils beauftragten Fachanwalt für Familienrecht. Das Familiengericht am Amtsgericht in Frankenthal hat durch einen Beschluss nunmehr herausgestellt, dass der nacheheliche Unterhalt in einigen Fällen, ohne eine zeitliche Befristung zu zahlen ist. Auch für Mandanten im Raum Augsburg kann diese Rechtsauffassung des Gerichts Auswirkungen haben. Rechtsanwalt Stefan Haschka, als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, beschäftigt sich regelmäßig mit entsprechenden Situationen verschiedener Klienten in der Region um Augsburg.
Unterhalt an den ehemaligen Ehepartner ohne zeitliche Begrenzung?
In diesem Fall wurde die Unterhaltszahlung verhandelt, welche einer klassischen Ehe mit nur einem Verdiener zugrunde lag. Die Eheleute waren mehr als 36 Jahre verheiratet und haben in der Ehezeit drei gemeinsame Kinder bekommen. Während der Ehemann sich in der Ehezeit durchgehend der eigenen Erwerbstätigkeit widmete, hat sich die Ehefrau um die Versorgung und Erziehung der Kinder gekümmert. In der gesamten Ehe ist die Ehefrau zu keinem Zeitpunkt erwerbstätig gewesen. Als die Scheidung anstand, waren alle Kinder der Eheleute bereits volljährig, jedoch konnte die Ehefrau weiterhin keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie stand bereits wenige Jahre vor dem Rentenalter und war nach der Einschätzung zweier Gutachter auf Dauer voll erwerbsgemindert. Der Fachanwalt für Familienrecht, welche hier den Ehemann vertrat, hat dem Umstand der Erwerbsminderung nicht widersprochen. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass die Ehefrau eigene Vermögenswerte von mehr als 100.000,- Euro besitzt, welche in einem angemessenen Umfang verwendet werden sollten, um den eigenen Bedarf zu decken und den laufenden Unterhaltsanspruch zu reduzieren.
Anrechnung von eigenen Vermögenswerten auf die Unterhaltszahlungen
In der Entscheidung des Gerichts wurde nun ganz klar herausgestellt, dass eigene Vermögenswerte der Unterhaltsberechtigten angemessen und verteilt auf die Lebenserwartung anzurechnen sind. Jedoch ist bei vorliegender Erwerbsunfähigkeit und nach einer langen Ehedauer, währenddessen sich die Unterhaltsberechtigte nur der Kindererziehung gewidmet hat, eine unstrittige Pflicht zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt gegeben. Dieser Unterhalt kann – wie in diesem Fall – auch ohne eine zeitliche Befristung zugesprochen werden. Besonders wenn das Ende der Erwerbsbiografie der Ehefrau in wenigen Jahren erreicht ist und die Gesundheit eine existenzsichernde Tätigkeit nicht zulässt, kann eine langjährige Unterhaltsverpflichtung als Folge der Scheidung verbleiben. In ähnlichen Fällen in und um Augsburg berät Sie Ihr Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka gerne.