02. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtJobwechsel und Unterhalt: Wann darf ein Titel abgeändert werden?

Ein Unterhaltstitel ist kein starres Konstrukt – wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten ändern, kann auch der titulierte Betrag angepasst werden. Doch ein bloßer Jobwechsel reicht dafür nicht immer aus. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung möglich ist und welche rechtlichen Schritte nötig sind.
Was ist ein Unterhaltstitel – und warum ist er so wichtig?
Ein Unterhaltstitel ist eine rechtlich bindende Regelung über eine Unterhaltsverpflichtung, die entweder durch Urteil, Beschluss, Vergleich oder Jugendamtsurkunde zustande kommt. Er schafft Rechtssicherheit – für den Berechtigten ebenso wie für den Verpflichteten. Doch im Leben verändern sich die Dinge: ein neuer Job, Einkommensschwankungen, Familienzuwachs oder auch Erwerbsunfähigkeit können dazu führen, dass die ursprünglich festgelegten Beträge nicht mehr angemessen sind.
Wann ist eine Abänderung des Unterhaltstitels gerechtfertigt?
Grundsätzlich gilt: Nur wesentliche Veränderungen der Verhältnisse berechtigen dazu, einen bestehenden Unterhaltstitel abzuändern. Dazu zählt etwa eine erhebliche Erhöhung oder Reduzierung des Einkommens – beispielsweise durch einen Jobverlust, eine Gehaltskürzung oder einen bewussten Wechsel in eine schlechter bezahlte Tätigkeit. Aber auch eine Erbschaft oder das Ende der Unterhaltspflicht für ein weiteres Kind kann eine Rolle spielen. Rechtsanwalt Stefan Haschka prüft für Mandanten in Augsburg genau, ob eine solche Veränderung „erheblich“ im rechtlichen Sinne ist. Denn Gerichte legen hier strenge Maßstäbe an. Wer seinen Job freiwillig aufgibt oder bewusst ein geringeres Einkommen erzielt, um Unterhalt zu sparen, muss mit Ablehnung des Antrags rechnen.
So läuft ein Abänderungsverfahren ab
Soll der Unterhaltstitel angepasst werden, ist meist ein Abänderungsverfahren vor dem Familiengericht erforderlich. In manchen Fällen reicht ein außergerichtlicher Vergleich – gerade wenn sich beide Seiten einig sind. Doch sobald der Unterhaltsberechtigte nicht zustimmt, muss die Abänderung durch das Gericht geprüft werden. Fachanwalt Stefan Haschka begleitet Mandanten bei diesem Prozess von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Verteidigung. Er sorgt dafür, dass alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen, die wirtschaftliche Situation korrekt dargestellt wird und keine formalen Fehler gemacht werden, die das Verfahren verzögern oder gefährden könnten.
Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen
Eine gerechte Anpassung des Unterhalts liegt im Interesse aller Beteiligten – insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Belastungen auf beiden Seiten gestiegen sind. Stefan Haschka legt in seiner Kanzlei in Augsburg großen Wert darauf, tragfähige und faire Lösungen zu finden. Ziel ist es, Auseinandersetzungen zu vermeiden, wo es möglich ist – und klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, wo es notwendig ist.
Fazit: Veränderungen frühzeitig rechtlich prüfen lassen
Wer seinen Job wechselt oder anderweitige Einkommensveränderungen erlebt, sollte seine Unterhaltspflicht nicht auf eigene Faust anpassen. Eine eigenmächtige Kürzung des Unterhalts kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur Zwangsvollstreckung. Deshalb empfiehlt Fachanwalt Stefan Haschka eine frühzeitige anwaltliche Beratung, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen und unnötige Konflikte zu vermeiden.