05. Juli 2024  I  Kategorie: Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung

Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung bietet eine interessante Möglichkeit, Vermögen zu sichern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 – II R 25/21 wichtige Klarstellungen zu den steuerlichen Freibeträgen bei solchen Übertragungen getroffen.

Steuerliche Vorteile von Familienstiftungen

Eine Familienstiftung kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Bei der Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung können Freibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Diese Freibeträge sind insbesondere bei größeren Vermögen von Bedeutung, um eine hohe Steuerlast zu vermeiden. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt: „Die Einrichtung einer Familienstiftung kann eine effiziente Methode sein, um Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.“

Das Urteil des Bundesfinanzhofs

Das Urteil des BFH vom 28. Februar 2024 bringt Klarheit über die Anwendung der Freibeträge bei der Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung. Der BFH entschied, dass bestimmte Freibeträge auch bei Familienstiftungen zur Anwendung kommen und dadurch die steuerliche Belastung reduziert werden kann. Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert: „Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für Familien, die eine Stiftung gründen möchten, um ihr Vermögen zu verwalten und weiterzugeben. Es zeigt auf, wie steuerliche Freibeträge effektiv genutzt werden können.“

Umsetzung in der Praxis

Die praktische Umsetzung der Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung erfordert sorgfältige Planung und juristische Expertise. Stefan Haschka unterstützt seine Mandanten dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu finden. „Es ist wichtig, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Übertragung reibungslos verläuft und alle steuerlichen Vorteile genutzt werden,“ betont Haschka.

Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht berät Sie

Als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg steht Stefan Haschka seinen Mandanten mit umfassender Beratung zur Seite. Er erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt bei der Gründung einer Familienstiftung sowie bei der Übertragung von Vermögen. „Meine Aufgabe ist es, Familien bei der optimalen Gestaltung ihrer Vermögensübertragungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile genutzt werden können,“ erklärt Haschka.

Fazit: Optimale Nutzung von Freibeträgen

Die Nutzung von Freibeträgen bei der Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 bietet wichtige Leitlinien für die Praxis. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Stefan Haschka können Familien sicherstellen, dass sie diese Vorteile optimal nutzen und ihr Vermögen effektiv schützen.