14. Februar 2023  I  Kategorie: Beschluss des OLG Saarbrücken zum Zugewinnausgleich

Mit einem am 11. Januar 2022 erlassenen Beschluss (Aktenzeichen: 6 UF 91/21) hat das Oberlandesgericht Saarbrücken eine bedeutsame Entscheidung zum Zugewinn gefällt. Der Beschluss hat unmittelbare Auswirkungen auf die Empfehlungen, die Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, Rechtsanwalt Stefan Haschka, im Rahmen eines Scheidungsverfahrens geben wird.
Darüber hinaus hat das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 1. Februar 2022 die Bewertung von Grundstücken im Zugewinn geregelt. Die wichtigsten Eckpunkte auch dieser Entscheidung finden Sie nachstehend erklärt.
 

Welcher Sachverhalt lag dem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken zugrunde?

Ein Mann im Alter von 55 Jahren hatte im Juni 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und nach keiner neuen Arbeitsstelle gesucht. Seinen Lebensunterhalt hatte er mithilfe der ihm gewährten Abfindungssumme in Höhe von 90.000 Euro bestritten. Der Mann, dem eine Schwerbehinderung attestiert ist, führte an, er benötige die Abfindungssumme für die noch verbleibende Zeit bis zu seinem Renteneintritt.

Am 23. April 2019 stellte die Ehefrau des Mannes einen förmlichen Scheidungsantrag und nahm ihren Ehemann auf den Zugewinn in Höhe von knapp 85.000 Euro in Anspruch. Der Mann stimmte dem Scheidungsantrag zu, verlangte jedoch die Abweisung des Anspruchs auf den Zugewinn.
 
 

Wie entschied das Oberlandesgericht und welchen Einfluss hat der Beschluss auf die Praxis Ihres Fachanwalts für Familienrecht in Augsburg?

Die Richter entschieden: Der Abfindungsbetrag muss nicht für den Lebensunterhalt bis zum Renteneintritt aufgeteilt werden. Trotz seiner Schwerbehinderung hätte der Ehemann seine Tätigkeit als Elektriker weiterhin ausüben können. Die gezahlte Abfindung könne ab dem Stichtag der Auszahlung entweder zum Vermögen gerechnet oder als vorweggenommenes Arbeitseinkommen betrachtet werden.

In der Konsequenz sei die Abfindung somit im Rahmen des Vermögensausgleichs zu berücksichtigen. Diese Rechtsauslegung gilt jedoch nur, solange zuvor keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht wurden. Mithin musste der Mann nur teilen, was zum Zeitpunkt der Eheaufhebung noch vom Gesamtbetrag übrig war.
 
Sofern Sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden, sollten Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg dahingehend beraten lassen, ob eine vorherige Aufforderung zu Unterhaltszahlungen zweckmäßig ist.
 
Zudem hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Beschluss vom 1. Februar 2022 entschieden, dass bei der Bewertung von Grundstücken im Zugewinn zwar auf die Immobilienwertermittlungsverordnung zurückgegriffen werden kann, ein Sachverständiger im Rahmen des Bewertungsverfahrens jedoch nicht an die dort festgelegten Regelungen gebunden ist.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg berät Sie

Lassen Sie sich bei einem Scheidungsverfahren auch hinsichtlich dieses Beschlusses die Konsequenzen durch Ihren erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg erklären. So stellen Sie mithilfe einer kompetenten Beratung sicher, dass Sie zu einem zufriedenstellenden Ergebnis in Ihrer Scheidungssache gelangen.