10. Januar 2024  I  Kategorie: Erforderlichkeit eines Verfahrensbeistands

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert über das wichtige Thema der Erforderlichkeit eines Verfahrensbeistands und beleuchtet dabei den wegweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 7. August 2023 – 7 WF 153/23.

Hintergrund zum Thema Verfahrensbeistand:

Die Frage der Notwendigkeit eines Verfahrensbeistands ist entscheidend, wenn es um das Wohl von Kindern in familienrechtlichen Verfahren geht. Der Beschluss des OLG Bamberg setzt klare Maßstäbe für die Bestellung eines Verfahrensbeistands im Interesse des Kindeswohls.

Der Beschluss vom 7. August 2023 – 7 WF 153/23:

Das OLG Bamberg hat in seinem Beschluss vom 7. August 2023 klargestellt, unter welchen Umständen die Bestellung eines Verfahrensbeistands erforderlich ist. Das Gericht betont, dass die Bestellung eines Verfahrensbeistands dann angezeigt ist, wenn das Kindeswohl dies erfordert und die Interessen des Kindes nicht ausreichend durch die Eltern oder andere Verfahrensbeteiligte vertreten werden können.

Das OLG Bamberg hebt hervor, dass die Bestellung eines Verfahrensbeistands insbesondere dann notwendig ist, wenn Konflikte zwischen den Eltern das Wohl des Kindes beeinträchtigen oder wenn das Kindeswohl aus anderen Gründen gefährdet ist. Der Verfahrensbeistand soll das Kind im Verfahren angemessen vertreten und seine Interessen sicherstellen.

Fachanwalt Stefan Haschka zur Bedeutung des Beschlusses:

Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert den Beschluss des OLG Bamberg: “Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung eines Verfahrensbeistands im Familienrecht. Die Anordnung erfolgt im Interesse des Kindeswohls, wenn die Vertretung durch die Eltern oder andere Verfahrensbeteiligte nicht ausreichend ist.”

Wichtige Aspekte des Beschlusses:

1. Notwendigkeit im Interesse des Kindeswohls: Die Bestellung eines Verfahrensbeistands erfolgt, wenn das Kindeswohl dies erfordert und die Interessen des Kindes nicht ausreichend durch andere Verfahrensbeteiligte vertreten werden können.

2. Gefährdung des Kindeswohls: Besonders relevant ist die Bestellung eines Verfahrensbeistands, wenn Konflikte zwischen den Eltern das Wohl des Kindes beeinträchtigen oder das Kindeswohl aus anderen Gründen gefährdet ist.

3. Vertretung im Verfahren: Der Verfahrensbeistand soll das Kind angemessen im Verfahren vertreten und seine Interessen sicherstellen.

Fazit zum Verfahrensbeistand:

Der Beschluss des OLG Bamberg vom 7. August 2023 – 7 WF 153/23 setzt klare Maßstäbe für die Erforderlichkeit eines Verfahrensbeistands im Familienrecht. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise zur Seite, um im Sinne des Kindeswohls angemessene Vertretungslösungen zu finden.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung wenden Sie sich am Besten direkt an Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka wenden.

Hinweis: Dieser Newsbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.