28. Juli 2025 I Kategorie: FamilienrechtEhevertrag nachträglich anpassen: Wann ist eine Änderung sinnvoll – und rechtlich zulässig?

Ein Ehevertrag schafft rechtliche Klarheit und Sicherheit in der Partnerschaft – besonders bei Scheidung oder Trennung. Doch das Leben verändert sich, und mit ihm auch die wirtschaftlichen Verhältnisse oder familiären Rahmenbedingungen. Viele Ehepaare fragen sich deshalb, ob und unter welchen Voraussetzungen ein bestehender Ehevertrag nachträglich angepasst werden kann. Die Antwort: Eine Änderung ist möglich – aber nicht uneingeschränkt.
Vertragliche Flexibilität trotz Bindungswirkung
Ein Ehevertrag ist zunächst ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen und unterliegt daher auch den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts. Eine Anpassung oder Ergänzung ist jederzeit möglich – vorausgesetzt, beide Ehepartner stimmen der Änderung zu. Dies gilt auch für Regelungen über Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Dabei ist jedoch stets zu prüfen, ob die neuen Vereinbarungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder als sittenwidrig gelten könnten.
Wann ist eine Anpassung des Ehevertrags sinnvoll?
Eine nachträgliche Änderung kann beispielsweise angebracht sein, wenn sich die beruflichen Verhältnisse grundlegend ändern, etwa durch die Geburt von Kindern, eine längere Familienpause oder einen unternehmerischen Erfolg. Auch eine Änderung des Vermögens oder der Absicherung im Alter kann Anlass für eine Neuregelung sein. Ein solcher Schritt erfordert jedoch genaue rechtliche Prüfung und individuelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.
Stefan Haschka – Ihr Experte im Familienrecht für Vertragsänderungen
In seiner Kanzlei in Augsburg berät Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka seit vielen Jahren Paare in allen Fragen rund um den Ehevertrag. Ob Anpassung bestehender Vereinbarungen oder Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit – Herr Haschka unterstützt Sie mit seinem fundierten Fachwissen dabei, tragfähige und faire Lösungen zu finden. Besonders wichtig ist dabei die rechtssichere Formulierung und die notarielle Beurkundung der geänderten Regelungen.
Rechtliche Fallstricke vermeiden – mit fachkundiger Unterstützung
Wird ein Ehevertrag ohne rechtliche Beratung geändert, drohen Risiken: Eine inhaltlich unausgewogene Vereinbarung kann im Streitfall als sittenwidrig eingestuft und vom Gericht für unwirksam erklärt werden. Wer eine faire und rechtssichere Anpassung erreichen möchte, sollte daher nicht auf eine fundierte Beratung verzichten. Auch steuerliche und erbrechtliche Folgen sollten berücksichtigt werden.
Wenn Sie Ihren Ehevertrag überprüfen oder anpassen möchten, steht Ihnen Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka in Augsburg mit seiner Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und profitieren Sie von der Erfahrung eines Experten im Familienrecht, der Ihre Interessen umfassend und individuell vertritt.