26. Januar 2025 I Kategorie: FamilienrechtEhevertrag anfechten: Wann sind Klauseln unwirksam?

Ein Ehevertrag kann Ehepartnern Sicherheit bieten und wichtige finanzielle Fragen im Falle einer Trennung regeln. Doch nicht jede vertragliche Regelung ist automatisch wirksam. In bestimmten Fällen können Eheverträge oder einzelne Klauseln unwirksam oder sittenwidrig sein. Wann ist eine Anfechtung möglich, und welche Fallstricke sollten Ehepartner vermeiden?
Grundlagen eines Ehevertrags: Was darf geregelt werden?
Ein Ehevertrag ermöglicht individuelle Vereinbarungen zu Themen wie Gütertrennung, Unterhaltsverzicht oder Rentenansprüchen. Er kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung geschlossen werden und muss notariell beurkundet sein. Trotz dieser Formvorschriften sind jedoch nicht alle Vereinbarungen rechtswirksam. Gerichte prüfen insbesondere, ob der Vertrag eine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.
Sittenwidrigkeit: Wann sind Klauseln unwirksam?
Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er eine erhebliche Ungleichbehandlung vorsieht. Dazu gehören Regelungen, die einen Partner einseitig benachteiligen oder grundlegende Rechte beschneiden. Besonders häufig sind Klauseln problematisch, die den Verzicht auf Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich betreffen. Gerichte bewerten solche Vereinbarungen vor allem in Hinblick auf die Lebenssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Rechtsanwalt Stefan Haschka: Unterstützung bei der Anfechtung eines Ehevertrags
Wer einen Ehevertrag anfechten möchte, sollte eine umfassende rechtliche Prüfung vornehmen lassen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg berät Mandanten bei der Bewertung bestehender Verträge und unterstützt sie bei einer gerichtlichen Anfechtung. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und hilft Betroffenen, unfaire Regelungen erfolgreich anzufechten.
Anfechtung wegen Täuschung oder Druck
Ein weiterer Grund für die Unwirksamkeit eines Ehevertrags kann eine Täuschung oder Drohung sein. Wurde ein Partner vor der Unterschrift falsch informiert oder zur Unterzeichnung gedrängt, kann der Vertrag vor Gericht angefochten werden. Besonders problematisch sind Fälle, in denen ein Ehepartner den anderen während einer Schwangerschaft oder in einer wirtschaftlichen Notlage unter Druck setzt.
Nachträgliche Unwirksamkeit durch veränderte Umstände
Ein Vertrag, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung rechtmäßig war, kann im Laufe der Jahre unwirksam werden. Wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse erheblich verändern, können Gerichte einzelne Klauseln oder den gesamten Vertrag kippen. Dies betrifft vor allem Eheverträge, die einen vollständigen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vorsehen, während ein Partner nach der Trennung in eine finanzielle Notlage gerät.
Fachanwalt Haschka: Prävention und Prüfung von Eheverträgen
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Eheverträge mit einer fundierten rechtlichen Beratung erstellt werden. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, hilft nicht nur bei der Anfechtung unwirksamer Klauseln, sondern auch bei der rechtssicheren Gestaltung neuer Verträge. Durch eine frühzeitige anwaltliche Prüfung können Ehepartner sicherstellen, dass ihre Vereinbarungen auch langfristig Bestand haben.
Fazit: Eheverträge sind nicht immer bindend
Nicht jeder Ehevertrag ist unangreifbar. Wer das Gefühl hat, durch vertragliche Regelungen unzumutbar benachteiligt zu sein, sollte rechtliche Schritte prüfen. Ob eine Anfechtung Erfolg hat, hängt von vielen Faktoren ab – eine professionelle Beratung ist daher entscheidend.