12. Dezember 2019  I  Kategorie: Was sollte im Ehevertrag geregelt werden?

Was sollte im Ehevertrag geregelt werden?: Als Rechtsanwalt in Augsburg hat man sich im Bereich des Familienrechts mit der Thematik der Rechtsgrundlagen von Eheschließung und Scheidung zu befassen. Ihr Fachanwalt für Familienrecht rät: Denken Sie vor der Hochzeit über einen Ehevertrag nach. Die Gründe erläutern wir nachfolgend.

Vertragliche Regelungen für die Scheidung – für einen Rechtsanwalt sehr sinnvoll

Für Verliebte ist ein Vertrag vor der Hochzeit unromantisch, für einen Rechtsanwalt ist er absolut sinnvoll. Es gilt, im Trennungsfall die Aufteilung von Vermögen und Zugewinn klar geregelt zu haben. Natürlich funktioniert das auch ohne so einen Vertrag durch die gesetzlich geregelte Zugewinngemeinschaft, doch dabei könnten Unklarheiten oder gar Nachteile für einen Partner entstehen. Das hängt allerdings von der konkreten Einkommens- und Vermögenssituation beider Partner ab.

Wann ist der Ehevertrag sinnvoll?

Sinnvoll ist er auf jeden Fall, wenn sich das sowohl das Einkommen als auch das Vermögen der Eheleute erheblich unterscheiden. Abschließen und selbst ändern lässt sich der Vertrag auch nach der Hochzeit, doch Vorsicht: Das schaffen viele Paare nicht. Es genügt, dass sich ein Partner mehr oder weniger subtil dagegen sperrt. Der andere Partner wird deshalb nicht gleich die Scheidung einreichen. Dann aber wird der Vertrag zwar auf ewig verhandelt, jedoch niemals abgeschlossen (oder angepasst). Der Abschluss ist keine Kleinigkeit, er muss immerhin notariell beurkundet werden. Besprechen Sie daher das Thema mindestens ein Jahr vor der Hochzeit, ansonsten schaffen Sie die Einigung nicht. Von solchen Fällen hören wir als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg immer wieder.

Was gehört in den Ehevertrag?

Nehmen Sie auf jeden Fall folgende Inhalte auf:

  • #1 Unterhalt nach einer Scheidung: Der besser verdienende Partner gleicht nach der Scheidung die Einkommensdifferenz aus. Außerdem ist für den Unterhalt der Kinder zu sorgen.
  • #2 Trennungsunterhalt: Für die Trennungsphase legt der Gesetzgeber nichts fest. Umso wichtiger ist eine vertragliche Regelung.
  • #3 Altersvorsorge: Gerade wenn die beiden Partner sehr unterschiedlich verdienen, muss die Altersvorsorge geregelt werden. Eine Möglichkeit ist ein Zuschuss zu einer privaten Rentenversicherung des schlechter gestellten Partners.
  • #4 Güterstand und Gütertrennung: Vor allem Selbstständige, deren Zugewinn im Betrieb steckt, müssen diesen Teil genau regeln. Ansonsten müssen sie durch die Regelungen der Zugewinngemeinschaft schlimmstenfalls die Firma verkaufen, um die Partnerin (oder den Partner) auszuzahlen.
  • #5 Versorgungsausgleich: Die Aufteilung der Rentenanwartschaften erfolgt automatisch.
  • #6 Erbrecht: Beim Vererben eines Familienbetriebes oder anderer großer Vermögenswerte ist das Festlegen der Erbfolge sehr bedeutsam. Es gibt hierfür sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten.

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Autor zum Beitrag: Was sollte im Ehevertrag geregelt werden? – Stefan Haschka

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