24. Januar 2023  I  Kategorie: BGH stärkt Recht auf Auskunft über die eigene Abstammung

In einem aktuellen Beschluss (v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21) stärkt der BGH das Recht eines Kindes darauf, zu erfahren, von wem es abstammt. Insbesondere werden der leiblichen Mutter weitgehende Auskunfts- und Nachforschungspflichten auferlegt. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann derartige Rechte gerichtlich durchsetzen. Im vorliegenden Fall hat ein Kind, welches von einem Ehepaar adoptiert worden war, gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft geklagt, wer der mögliche Vater sei. Nachdem die unteren Instanzen zuerst anerkannt haben, dass diese Auskunft der Mutter unmöglich sei, hat der BGH festgestellt, dass es die Pflicht der Mutter sei, entsprechende Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls sogar die Männer zu benennen, die ihr während der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt haben oder zumindest selbst nachzuforschen. Dies sei im vorliegenden Fall zumutbar und nicht unmöglich. Zwar könne die Mutter selbst sich auf ihre Intims- und Privatshäre berufen, die reine Auskunft, sie wisse nicht, wer der Vater sei, reicht jedoch nicht. Vielmehr muss sie konkret darlegen, welche Bemühungen sie unternommen hat, um den Vater ausfindig zu machen. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Auskunftsansprüche unterstützen.

Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg kann Auskunft gerichtlich durchsetzen

Wenn die Auskunft nicht freiwillig erteilt wird, kann ein Rechtsanwalt die Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Der BGH hat in seinem Beschluss betont, dass der Auskunftsanspruch sich auf das starke Grundrecht des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gründet. Die eigentliche Rechtsgrundlage ist § 1618a BGB, nach welchem Eltern und Kinder sich gegenseitig Beistand und Rücksichtnahme schulden. Aus der Auslegung der Vorschriften ergibt sich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg ist Fachanwalt für Familienrecht und Experte auf dem Gebiet. Er kann Sie zu Fragen des Auskunftsanspruchs beraten und Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Rechtsanwalt hilft auch bei Adoptionsfällen

Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, kann auch in Fällen, in denen eine Adoption stattgefunden hat, bei der Ermittlung des Vaters helfen. Denn im vorliegenden Fall hat der BGH betont, dass das Auskunftsrecht gegenüber der Mutter mit der Geburt entsteht und durch eine Adoption nicht erlischt. Adoptierte Kinder sollen, was das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung angeht, nicht schlechter gestellt werden, als nicht adoptierte Kinder. Auch wenn das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis durch die Adoption erlischt, bleibt der Anspruch, der sich auf § 1618a BGB stützt, erhalten.