22. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtWas tun, wenn das Kind den Umgang verweigert?

Trennungskinder stehen häufig zwischen den Fronten. Besonders belastend wird es, wenn ein Kind den Umgang mit einem Elternteil ablehnt. Für betroffene Elternteile ist das oft schmerzhaft und mit großer Ratlosigkeit verbunden. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, welche Rechte und Pflichten in einer solchen Situation gelten – und wie ein kindgerechter und rechtlich sinnvoller Umgang mit der Verweigerung aussieht.
Recht auf Umgang – aber auch eine Pflicht?
Grundsätzlich besteht ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Dieses dient nicht nur dessen Interessen, sondern vor allem dem Kindeswohl – denn regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen ist für die Entwicklung des Kindes meist förderlich. Das Familienrecht spricht hier sogar von einer „Umgangspflicht“. Doch was passiert, wenn das Kind diesen Kontakt ablehnt?
Stefan Haschka berät betroffene Eltern in seiner Kanzlei in Augsburg einfühlsam, aber klar. Denn die Durchsetzung des Umgangs gegen den Willen des Kindes ist nicht nur juristisch, sondern vor allem emotional ein sehr sensibles Thema. Nicht jede Weigerung ist gleichzusetzen mit einem gestörten Eltern-Kind-Verhältnis – und nicht jede Weigerung ist rechtlich durchsetzbar.
Wie ernst muss der Kindeswille genommen werden?
Gerichte berücksichtigen den Willen des Kindes je nach Alter und Reife zunehmend. Ab etwa dem 12. Lebensjahr erhält der Kindeswille besonderes Gewicht. Das bedeutet aber nicht, dass das Kind allein entscheidet – es wird vielmehr in die Entscheidung einbezogen. Eine bloße Unlust reicht nicht aus, um den Umgang dauerhaft zu verweigern. Ebenso wenig genügt es, wenn ein Elternteil den Widerstand des Kindes verstärkt oder bewusst fördert. Fachanwalt Haschka prüft im Einzelfall, welche Dynamik hinter der Ablehnung steckt. In vielen Fällen kann mit moderierter Kommunikation, einer behutsamen Umgangsvereinbarung oder auch durch Einschaltung eines Umgangspflegers eine einvernehmliche Lösung erreicht werden – ohne das Kind in einen Loyalitätskonflikt zu bringen.
Gerichtliche Hilfe bei verweigertem Umgang
Wenn keine Einigung möglich ist und die Verweigerung des Kindes vom betreuenden Elternteil unterstützt oder hingenommen wird, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Es prüft, ob der Umgang angeordnet, durch Umgangspflegschaft begleitet oder – in seltenen Fällen – auch ausgesetzt werden sollte. Dabei wird stets das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt.
Stefan Haschka vertritt Eltern in Augsburg in solchen Verfahren mit großer Erfahrung. Er sorgt dafür, dass die Sichtweise seiner Mandanten Gehör findet, das Gericht umfassend informiert ist und die Interessen des Kindes dabei nicht aus dem Blick geraten.
Fazit: Umgangsverweigerung ist ein komplexes Thema
Wenn ein Kind den Umgang verweigert, ist das ein Warnsignal – aber kein endgültiger Zustand. Es bedarf Fingerspitzengefühl, rechtlicher Expertise und manchmal auch Geduld, um eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Fachanwalt Stefan Haschka steht Eltern in Augsburg mit einem klaren rechtlichen Kompass und menschlicher Erfahrung zur Seite, wenn es darum geht, wieder Vertrauen und Kontakt aufzubauen.