20. Oktober 2025 I Kategorie: FamilienrechtEhevertrag im Fokus: Unwirksame Klauseln erkennen und vermeiden – aktuelle Rechtsprechung
Der Ehevertrag gilt als eines der wichtigsten Instrumente zur rechtlichen Gestaltung einer Ehe. Er soll Klarheit schaffen über Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung im Fall einer Trennung oder Scheidung. Doch nicht jede Vereinbarung, die in einem Ehevertrag steht, ist automatisch wirksam. Immer wieder beschäftigen unwirksame oder sittenwidrige Klauseln die Gerichte. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, worauf Paare achten müssen und welche Konsequenzen aktuelle Urteile haben.
Warum Eheverträge oft vor Gericht landen
Grundsätzlich haben Ehepartner große Freiheit, ihre finanziellen Angelegenheiten individuell zu regeln. Diese sogenannte Vertragsfreiheit endet jedoch dort, wo die Vereinbarungen gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder das Prinzip der ehelichen Solidarität verstoßen. In den letzten Jahren haben Gerichte zunehmend kritisch geprüft, ob ein Ehevertrag einseitig zulasten eines Ehepartners abgeschlossen wurde. Besonders Klauseln, die Unterhalt oder Versorgungsausgleich vollständig ausschließen, stehen häufig auf dem Prüfstand.
Aktuelle Rechtsprechung stärkt den schwächeren Ehepartner
Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte werden Eheverträge genauer auf ihre Fairness zum Zeitpunkt des Abschlusses überprüft. Entscheidend ist, ob ein Partner in einer wirtschaftlich oder persönlich unterlegenen Position war – etwa während einer Schwangerschaft oder bei finanzieller Abhängigkeit. Liegt eine solche Situation vor und wurde gleichzeitig auf wesentliche Rechte wie nachehelichen Unterhalt verzichtet, kann der Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein.
Wie Paare sich rechtlich absichern können
Damit ein Ehevertrag auch langfristig Bestand hat, sollte er sorgfältig vorbereitet und rechtlich geprüft werden. Rechtsanwalt Stefan Haschka empfiehlt, alle relevanten Lebensumstände und Zukunftsplanungen einzubeziehen – etwa berufliche Veränderungen, Kinderwünsche oder Vermögensaufbau. Ein ausgewogener Vertrag berücksichtigt die Interessen beider Seiten und wahrt die rechtlichen Grenzen. Wichtig ist zudem, den Vertrag in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, insbesondere bei großen Veränderungen im Leben, wie dem Kauf einer Immobilie oder der Geburt eines Kindes.
Beratung durch Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka
Als Experte im Familienrecht verfügt Stefan Haschka in Augsburg über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und weiß, wie Klauseln formuliert sein müssen, um rechtssicher und wirksam zu bleiben. In seiner Kanzlei berät er Ehepartner individuell, erstellt ausgewogene Vertragslösungen und überprüft bestehende Vereinbarungen auf mögliche Risiken. Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, Streit im Trennungsfall zu vermeiden und beiden Partnern eine faire Grundlage zu sichern.
Fazit: Vorsorge durch rechtliche Expertise
Ein Ehevertrag bietet wertvolle rechtliche Sicherheit – aber nur, wenn er rechtlich korrekt und fair gestaltet ist. Paare sollten sich daher nicht auf Musterverträge oder Internetvorlagen verlassen, sondern professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt Sie als Fachanwalt für Familienrecht dabei, einen rechtssicheren Vertrag zu erstellen oder bestehende Vereinbarungen prüfen zu lassen – kompetent, individuell und mit Weitblick.