10. Juni 2025 I Kategorie: FamilienrechtNeuer BGH-Beschluss zu Umgangsmodell und Kindeswillen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Beschluss im Frühjahr 2025 klargestellt, dass bei der Entscheidung über das Umgangsmodell der Kindeswille noch stärker zu berücksichtigen ist. Gerade im Streit um das Wechselmodell spielt die Meinung des Kindes eine immer größere Rolle. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg beleuchtet, was diese Rechtsprechung bedeutet und worauf Eltern nun achten sollten.
Kindeswille als maßgeblicher Faktor
Im Mittelpunkt der neuen Entscheidung steht, dass die Gerichte den Willen des Kindes nicht nur anhören, sondern ernsthaft in ihre Abwägung einbeziehen müssen. Der BGH betonte, dass ein Wechselmodell nicht gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines Kindes angeordnet werden darf, solange dies nicht zwingend zum Schutz des Kindeswohls erforderlich ist. Damit wird der Grundsatz gestärkt, dass Kinder eine Stimme haben und ihre Bedürfnisse respektiert werden müssen.
Rechtliche Auswirkungen für Eltern
Viele Eltern fragen sich, ob ein Wechselmodell künftig noch durchsetzbar ist, wenn das Kind es ablehnt. Hier gibt der Beschluss Orientierung: Das Wechselmodell bleibt eine Option, allerdings nur, wenn es im Einklang mit dem Kindeswohl und dem geäußerten Kindeswillen steht. Auch bei jüngeren Kindern muss das Gericht prüfen, ob deren Meinung nachvollziehbar und stabil begründet ist. Eine bloße Ablehnung ohne sachliche Gründe wird nicht ausreichen, um den Wechsel zu verhindern.
Beratung durch einen Experten im Familienrecht
Für betroffene Eltern bedeutet diese Entscheidung, dass Umgangsregelungen noch sorgfältiger ausgearbeitet werden müssen. Wer den Wunsch hat, ein Wechselmodell einzuführen oder zu beenden, sollte sich rechtzeitig fachkundig beraten lassen. Rechtsanwalt und Experte im Familienrecht Stefan Haschka unterstützt Mandanten in Augsburg umfassend bei der Durchsetzung kindgerechter Lösungen. Seine langjährige Erfahrung sorgt dafür, dass sowohl die Rechte der Eltern als auch die Interessen des Kindes berücksichtigt werden.
Fachanwalt Haschka in Augsburg berät Sie
Wenn Sie Fragen zum Wechselmodell, zum Umgangsrecht oder zur Berücksichtigung des Kindeswillens haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen mit juristischer Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen zur Seite, um eine faire und kindeswohlorientierte Lösung zu erreichen.