04. April 2023 I Kategorie: FamilienrechtWie verhält sich die Unterhaltsleistung bei Krankengeld?
Am 30. Juni 2022 erging ein bedeutender Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zum Thema Unterhaltsleistung bei Krankengeld. Fachanwalt für Familienrecht, Stefan Haschka aus Augsburg erklärt um was es geht:
Bei besagtem Fall wurde über die Frage entschieden, ob ein Unterhaltsanspruch während des Bezugs von Krankengeld besteht. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln stellte klar, dass der Anspruch auf Unterhalt während des Bezugs von Krankengeld bestehen kann. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Krankengeld als Einkommen anzusehen ist und somit in die Berechnung des Unterhaltsanspruchs einfließen kann.
Der Anspruch auf Unterhalt besteht
Die Richter argumentierten, dass der Unterhaltsanspruch dazu dient, den angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten zu sichern. Krankengeld werde in der Regel vom Arbeitgeber oder von einer Versicherung bezahlt und solle den Verdienstausfall aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ausgleichen. Da es sich um eine Einkommensersatzleistung handelt, könne es grundsätzlich in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden.
Anpassung der Unterhaltsanspruches möglich
Allerdings betonte das Oberlandesgericht Köln auch, dass bei der Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen im Unterhaltsrecht gewisse Besonderheiten zu beachten sind. Insbesondere müsse geprüft werden, ob das Krankengeld eine dauerhafte oder vorübergehende Leistung ist. Bei vorübergehendem Krankengeld, das nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wird, könne der Unterhaltsanspruch entsprechend angepasst werden.
Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll
Des Weiteren führte das Gericht aus, dass eine individuelle Betrachtung jedes Einzelfalls erforderlich sei. Es müssten alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Höhe des Krankengeldes, die Dauer der Krankheit oder Verletzung, die finanzielle Situation beider Parteien sowie etwaige zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Krankheit.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Juni 2022 hat somit Klarheit darüber geschaffen, dass der Bezug von Krankengeld grundsätzlich in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden kann. Jedoch müssen die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, um eine faire und angemessene Entscheidung zu treffen. Dieser Beschluss hat somit Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Bereich des Unterhaltsrechts und trägt dazu bei, eine einheitliche und gerechte Handhabung dieser Fragestellung zu gewährleisten.
Haben auch Sie Fragen zum Thema Unterhalt? Dann lassen Sie sich vom Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg beraten.