14. November 2022  I  Kategorie: Scheidungsanwalt Haschka in Augsburg erklärt: Wann ist eine Ehe offiziell gescheitert?

Die Scheidung einer Ehe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine Partei kann nicht ohne weiteres die Ehescheidung verlangen. Voraussetzung ist zum einen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist, also keine Aussicht darauf besteht, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird. Auf der anderen Seite verlangt der deutsche Gesetzgeber in der Regel, dass vor der Scheidung mindestens ein Trennungsjahr vorausgegangen ist. Dies soll dem Ehepaar die Gelegenheit geben, sich die Trennung reiflich zu überlegen und nicht voreilig zu handeln. Wann jedoch eine Ehe gescheitert ist, ist nicht immer eindeutig festzustellen, vor allem nicht, wenn ein Ehepartner an der Ehe festhalten will. Einen interessanten Beschluss hierzu hat das KG am 15.07.2022 gefasst (16 UF 65/22). Wenn Sie eine Ehescheidung in Augsburg anstreben, lassen Sie sich von Scheidungsanwalt Stefan Haschka beraten.

Scheidungsanwalt Augsburg: Vermutung des Scheiterns der Ehe bei beiderseitigem Scheidungsantrag

Scheidungsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg kann Sie zu der Frage beraten, wann eine Ehe gescheitert ist. Der oben genannte Beschluss stellt klar, dass nach dem obligatorischen Trennungsjahr, eine Ehe als gescheitert gilt, wenn beide Ehepartner einen Scheidungsantrag bzw. einen Scheidungswiderantrag gestellt hatten. Das Scheitern gilt dann als unwiderleglich vermutet. Das bedeutet, dass auch ein Ehepartner, der an der Ehe festhalten will, nicht das Gegenteil beweisen kann. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte seinen Antrag auf Ehescheidung später zurückgenommen hat und erklärt, an der Ehe weiter festhalten zu wollen. Solange der andere Ehegatte nicht zustimmt und geschieden werden möchte, ist die Voraussetzung des Scheiterns der Ehe damit erfüllt. Ansonsten müssten die Eheleute 3 Jahre getrennt leben, bis ein Scheitern der Ehe vom Familiengericht nicht mehr gesondert festgestellt werden müsste. Beratung hierzu erhalten Sie in Augsburg von Scheidungsanwalt Haschka.

Scheidung nach einseitiger Zerrüttung nach einem Jahr?

In bestimmten Fällen kann aber auch darüber hinaus schon nach einem Jahr die Ehe geschieden werden, wenn nur ein Ehepartner sich einseitig auf die Zerrüttung beruft. Hier muss das Familiengericht jedoch eine Prognose stellen, ob die ehelichen Lebensverhältnisse voraussichtlich wiederhergestellt werden können. Nur wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, darf die Ehe auch bei einseitiger Zerrüttung geschieden werden. Hier müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die das Gericht überzeugen. Diese muss es auch in seine Entscheidung einfließen lassen. Unser Scheidungsanwalt in Augsburg kann Sie zu den Voraussetzungen näher beraten.