03. März 2020  I  Kategorie: Trennung Scheidung was beachten?

Trennung Scheidung was beachten?: Rechtsanwalt Scheidung – Fachanwalt für Familienrecht – Scheidungsanwalt Augsburg

Was „Mann und Frau“ bei der Trennung und Scheidung beachten sollten

Eine Trennungssituation ist für niemanden leicht. Trotzdem gilt es, bei aller emotionalen Beteiligung, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn Fehler im Zuge einer Trennung müssten vom Rechtsanwalt mühsam wieder korrigiert werden.

Was Sie direkt nach einer Trennung tun sollten

Konsultieren Sie möglichst rasch einen Fachanwalt für Familienrecht oder Scheidungsanwalt. Trennen Sie Ihr Gemeinschaftskonto und entziehen Sie dem Partner alle erteilten Vollmachten. Ändern Sie gegebenenfalls auch Bezugsberechtigungen bei Ihrer
Lebensversicherungen, wenn das möglich ist.

Machen Sie Unterhalt geltend. Das ist grundsätzlich nicht für vergangene Zeiten möglich. Setzen Sie den Unterhaltspflichtigen in Verzug. Das kann auch dadurch geschehen, dass Ihr Anwalt Ihren ehemaligen Partner schriftlich auffordert, über seine Vermögensverhältnisse Auskunft zu erteilen.

Bevor Sie die Scheidung einreichen können, müssen Sie wenigstens für ein Jahr getrennt leben. Der Beginn des Trennungsjahres ist bedeutsam für den Trennungsunterhalt und Ihre Rentenansprüche. In einem frühen Trennungsstadium haben Sie noch Einfluss darauf, wann das Trennungsjahr beginnen soll. Bedenken Sie auch, dass dieser Zeitpunkt sich auch steuerlich auswirkt. Die Steuern wiederum wirken sich auf die Höhe des Unterhaltsanspruches aus. Insofern hat es erhebliche Konsequenzen, ob Sie die Trennung noch im laufenden oder erst im kommenden Jahr herbeiführen.

Einen Zugewinnausgleichsanspruch können Sie grundsätzlich erst geltend machen, wenn Sie die Scheidung einreichen. Denn erst dann endet gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie können sich jedoch den Anspruch frühzeitig sichern, damit keine Vermögenswerte untergehen. Zum Zugewinn, zum Unterhalt und auch zur Rente können Vereinbarungen geschlossen werden. Aber möglicherweise besteht Formzwang!

Kosten Rechtsanwalt Scheidung

Jeder Partner trägt seine Anwaltskosten grundsätzlich selbst. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Hierbei helfen wir unseren Mandanten gerne, falls Hilfe benötigt wird. Eine erste Beratung kostet höchstens 190,- Euro netto. In diesem Rahmen kann bereits ein Überblick über die rechtliche Lage in Bezug auf Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinn gewonnen werden. Der Mandant kann dabei auch bemerken, ob die sogenannte Chemie zum Anwalt stimmt.

Benötigen Sie einen Scheidungsanwalt?

Haben auch Sie einen Fall zum Thema Scheidung und Trennung und benötigen einen kompetenten Rat? Als Scheidungsanwalt in Augsburg stehe ich Ihnen gerne zu Diensten.

Autor: Trennung Scheidung was beachten? – Stefan Haschka

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