27. November 2023  I  Kategorie: Neue Steuerklassen nach Scheidung: Finanzielle Weichen neu stellen

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert über die Bedeutung und Möglichkeiten der Neuregelung von Steuerklassen nach einer Scheidung.

Hintergrund zu Steuerklassen nach der Scheidung

Die Scheidung markiert nicht nur das Ende einer Ehe, sondern bringt auch erhebliche Veränderungen in finanzieller Hinsicht mit sich. Eine wichtige Entscheidung betrifft die Neufestlegung der Steuerklassen, die direkte Auswirkungen auf das Nettoeinkommen der geschiedenen Partner haben kann.

Die Ausgangslage

Während der Ehe wählen viele Paare die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Nach der Scheidung müssen diese Steuerklassen neu festgelegt werden, um die individuellen finanziellen Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.

Optionen für die Steuerklassen nach der Scheidung:

  • 1. Steuerklasse I: Nach der Scheidung wechseln die meisten geschiedenen Personen automatisch in die Steuerklasse I, die für alleinstehende Personen vorgesehen ist. Dies kann jedoch zu höheren Steuerabzügen führen.
  • 2. Steuerklasse II: Die Steuerklasse II ist für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind vorgesehen. Wenn das geschiedene Elternteil das Kindergeld bezieht, kann die Steuerklasse II günstigere steuerliche Bedingungen bieten.
  • 3. Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor: Wenn geschiedene Partner weiterhin gemeinsame Kinder haben, können sie eine der beiden genannten Kombinationen wählen. Die Steuerklassen III/V eignen sich, wenn ein Partner mehr verdient als der andere, während die Kombination IV/IV mit Faktor eine gleichmäßige Aufteilung der Steuerlast ermöglicht.

Rechtsanwalt Stefan Haschka zur Wahl der Steuerklassen nach der Scheidung:

Rechtsanwalt Stefan Haschka betont die finanzielle Bedeutung der Wahl der Steuerklassen nach der Scheidung: “Die richtige Entscheidung bei den Steuerklassen kann erhebliche Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen nach der Scheidung haben. Es ist wichtig, die individuellen finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen und die bestmögliche Option zu wählen.”

Die Neuregelung der Steuerklassen nach der Scheidung erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg dabei zur Seite, um die finanziellen Weichen nach der Scheidung optimal zu stellen.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Stefan Haschka wenden.