26. Juli 2023 I Kategorie: FamilienrechtAuflassungsvormerkung im Grundbuch, wenn die Ehe scheitert
Auflassungsvormerkung im Grundbuch, wenn die Ehe scheitert – Wichtige rechtliche Absicherung beim Immobilienbesitz: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Stefan Haschka, in Augsburg erklärt. Erhalten Sie in diesem Beitrag einen Überblick über die Bedeutung dieser rechtlichen Absicherung beim Immobilienbesitz.
Was ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch?
Eine Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die einen zukünftigen Übertragungsanspruch an einer Immobilie sichert. Sie kommt vor allem in Fällen zum Einsatz, in denen Ehepartner gemeinsam eine Immobilie erworben haben, diese jedoch aufgrund einer Trennung oder Scheidung auseinandergesetzt werden soll.
Die Bedeutung der Auflassungsvormerkung bei Scheidung oder Trennung
Wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Immobilie erworben hat und die Ehe später scheitert, kann es zu einer Aufteilung des Eigentums kommen. Die Auflassungsvormerkung dient in solchen Fällen dazu, den Anspruch eines Ehepartners auf Übertragung des Eigentums zu sichern, auch wenn die Übertragung selbst noch nicht unmittelbar erfolgt.
Vorteile der Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung bietet verschiedene Vorteile:
- Rechtliche Sicherheit: Die Auflassungsvormerkung gibt einem Ehepartner die Gewissheit, dass sein Anspruch auf den Anteil an der Immobilie im Grundbuch vermerkt ist und somit rechtlich geschützt ist.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Mit der Auflassungsvormerkung können potenzielle Streitigkeiten über den Eigentumsanteil vermieden werden, da die Rechtslage klar dokumentiert ist.
- Mögliche Finanzierung: Die Auflassungsvormerkung kann auch bei der Finanzierung einer neuen Immobilie von Bedeutung sein, da sie als Sicherheit für eine künftige Übertragung dient.
Erforderliche Schritte für die Auflassungsvormerkung
Für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung bedarf es einer notariellen Beurkundung. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie in diesem Zusammenhang umfassend beraten und den entsprechenden Antrag stellen.
Rechtsanwalt Stefan Haschka – Ihr kompetenter Partner in Familienrechtsfragen
Als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg unterstütze ich Sie gerne bei allen Angelegenheiten rund um Trennung und Scheidung, insbesondere bei der Absicherung des Immobilienbesitzes durch eine Auflassungsvormerkung. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und für eine rechtlich fundierte Lösung zu sorgen.