09. März 2022  I  Kategorie: Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?

 

Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?: Über die Gerichts- und die Rechtsanwaltskosten erhalten Sie von uns zu Beginn des Verfahrens eine gesonderte Kostennote. Nach Überweisung bzw. Zahlungseingang bei uns wird das Scheidungsverfahren in Gang gesetzt.

Bei der vorstehenden Berechnung der Gebühren und des Gegenstandswertes ist der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich (der Ausgleich der von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) nicht enthalten. Die Streitwertbemessung diesbezüglich ist vor Abschluss des Ehescheidungsverfahrens, also bevor alle Auskünfte aller Versorgungsträger eingeholt sind, faktisch nicht möglich. Der Wert des Versorgungsausgleichs wird mit 10 % des Ehescheidungsstreitwertes je Versorgungsanrecht bemessen. Die Anzahl der Anrechte, über die letztlich entschieden wird, steht erst nach Einholung aller Auskünfte fest. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Gericht über mindestens 2 Anrechte, also je eines je Ehegatte, entscheidet. Die Anzahl ist aber von individuellen Faktoren abhängig, die wir im Vorfeld nicht beurteilen können. Der Mindestwert für den Versorgungsausgleich beträgt jedoch 1.000 €.

Jede weitere Folgesache, die vom Gericht entschieden wird, erhöht den Verfahrenswert, wodurch es zu einer Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten kommen kann. Der endgültige Verfahrenswert wird vom Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt. Abweichungen im Verfahrenswert führen zu Abweichungen bei den Kosten. Die Scheidungskosten berechnen sich grob gesprochen wie folgt: Gerichtskosten + Anwaltsgebühren = Scheidungskosten.