01. November 2022  I  Kategorie: Kindesunterhalt: Neues Urteil zu den Anforderungen an den Beleg der Einkünfte

In einem Verfahren wegen Kindesunterhalt kann der Antragsgegner, der den Unterhalt zahlen soll, den Einwand geltend machen, dass er nicht oder nur eingeschränkt leistungsfähig ist, also den Unterhalt nicht oder nicht in voller Höhe zahlen kann. In § 252 Abs. 4 FamFG ist geregelt, dass der Einwand nur zulässig ist, wenn der Antragsgegner zusammen mit dem Antrag auch “Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt und für die letzten zwölf Monate seine Einkünfte belegt.” Die reine Behauptung, nicht zahlen zu können, reicht nicht aus. Welche Anforderungen an den Beleg, also den Beweis, zu stellen sind, hat nun das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 3.5.2022 (18 WF 20/22) konkretisiert. Wenn Sie in Augsburg und Umgebung Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, wenden Sie sich am besten an Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht.

Müssen bei der Berechnung von Unterhalt im Familienrecht sämtliche Lohnabrechnungen eingereicht werden?

Gemäß dem Beschluss des OLG Karlsruhe ist dies nicht der Fall. Ausreichend ist demnach, dass sich aus den übersandten Belegen der Jahresnettoverdienst ergibt. So kann der tatsächliche Verdienst nachvollzogen werden und muss nicht einzeln belegt werden. In jedem Fall sollten Sie sich aber von Rechtsanwalt Stefan Haschka in Augsburg mit Schwerpunkt Familienrecht im konkreten Fall beraten lassen, da Fehler juristische Konsequenzen haben können.

Ist die Übersendung von Unterlagen zum Unterhalt im Familienrecht per E-Mail möglich?

Das OLG Karlsruhe hat im Beschluss dargelegt, dass die Übersendung der geforderten Bescheinigungen auch per E-Mail und somit ohne Unterschrift möglich ist. Das Gericht in der ersten Instanz muss dazu die Unterlagen ausdrucken und zur Akte nehmen. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung für die einreichende Partei dar. Zu beachten ist jedoch, dass ein Rechtsanwalt in Augsburg jedoch nicht ohne weiteres Unterlagen eines Mandanten per E-Mail übermitteln darf. Hier greift der Datenschutz, so dass dies vorab mit dem Mandanten zu besprechen ist. Ein Rechtsanwalt hat jedoch auch datenschutzkonforme Möglichkeiten, Unterlagen an das Gericht zu übermitteln. Dem Mandanten steht es natürlich frei, eigene Unterlagen per E-Mail an das Gericht zu übermitteln. Wenn Sie in Augsburg Rechtsberatung zum Thema Unterhalt benötigen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht. Da jeder Fall individuell zu betrachten ist und auch kleine Abweichungen im Sachverhalt zu anderen Ergebnissen führen können, sollte stets professionelle Beratung in Anspruch genommen werden. So ist man sicher vor bösen Überraschungen vor Gericht.