27. Februar 2026 I Kategorie: FamilienrechtGetrennterziehung und Shared Parenting – Modelle nach der Scheidung
Nach einer Trennung stellt sich für viele Eltern die zentrale Frage, wie die Betreuung der Kinder künftig organisiert werden soll. Neben dem klassischen Residenzmodell gewinnt die Getrennterziehung im Sinne eines gleichwertigen Shared Parenting zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, beiden Elternteilen eine aktive Rolle im Alltag des Kindes zu ermöglichen. Im Jahr 2026 wird dieses Modell gesellschaftlich breiter akzeptiert – rechtlich bleibt jedoch stets das Kindeswohl der entscheidende Maßstab.
Was bedeutet Shared Parenting konkret?
Beim Shared Parenting teilen sich die Eltern die Betreuung möglichst gleichmäßig auf. Das Kind lebt abwechselnd bei Mutter und Vater, häufig im sogenannten Wechselmodell. Beide Eltern übernehmen Verantwortung für Schule, Freizeit, Arzttermine und Alltag. Anders als beim bloßen Umgangsrecht steht hier die gemeinsame Alltagsgestaltung im Vordergrund. Voraussetzung ist jedoch eine tragfähige Kommunikationsbasis zwischen den Eltern.
Rechtliche Einordnung in Deutschland
Das deutsche Familienrecht sieht kein automatisches Wechselmodell vor. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob eine hälftige Betreuung dem Kindeswohl entspricht. Dabei spielen Faktoren wie räumliche Nähe, Kooperationsfähigkeit und Stabilität des Umfelds eine wichtige Rolle. Ein reines Wunschdenken ohne organisatorische Grundlage reicht nicht aus.
Auswirkungen auf Unterhalt
Das Betreuungsmodell hat unmittelbare Folgen für den Kindesunterhalt. Beim klassischen Modell zahlt der nicht betreuende Elternteil Barunterhalt. Beim Wechselmodell werden beide Einkommen berücksichtigt und miteinander verrechnet. Die Berechnung ist komplex und erfordert eine genaue Analyse der Einkommensverhältnisse. Eigenständige Annahmen führen schnell zu Fehlbeträgen.
Typische Konfliktpunkte
Shared Parenting setzt ein hohes Maß an Abstimmung voraus. Unterschiedliche Erziehungsstile, neue Partnerschaften oder berufliche Veränderungen können das Modell belasten. Auch schulische Anforderungen oder lange Fahrzeiten wirken sich aus. Ohne klare Vereinbarungen entstehen rasch Konflikte, die letztlich das Kind belasten. Deshalb empfiehlt sich eine schriftliche Regelung der wesentlichen Punkte.
Regionale Praxis und gerichtliche Bewertung
Die gerichtliche Bewertung kann regional variieren. Auch im Raum Augsburg prüfen Familiengerichte sorgfältig, ob das Wechselmodell dauerhaft tragfähig ist. Eine fundierte Darstellung der tatsächlichen Betreuungsanteile und Lebensumstände ist entscheidend für eine positive Entscheidung.
Warum rechtliche Begleitung sinnvoll ist
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann beurteilen, ob Shared Parenting in Ihrem Fall realistisch und rechtlich durchsetzbar ist. Als Experte im Familienrecht berücksichtigt er sowohl unterhaltsrechtliche als auch sorgerechtliche Aspekte. Ein Fachanwalt für Familienrecht sorgt dafür, dass Vereinbarungen klar formuliert und gerichtsfest ausgestaltet sind.
Wenn Sie überlegen, ein Modell der Getrennterziehung umzusetzen oder bereits in einem Konflikt stehen, sollten Sie frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Stefan Haschka unterstützt Sie als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg dabei, eine stabile und rechtssichere Lösung zu finden. So schaffen Sie verlässliche Strukturen für Ihr Kind und klare Rahmenbedingungen für beide Eltern.