05. November 2023  I  Kategorie: Familienrecht: Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen

Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg informiert über einen wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. September 2023, der sich mit dem Thema Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen befasst.

Kindesunterhalt sollte wirtschaftliche Verhältnisse berücksichtigen

Das Thema Kindesunterhalt ist in vielen Familienrechtssachen von zentraler Bedeutung. Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die Festsetzung des Kindesunterhalts nicht nur auf den finanziellen Bedürfnissen des Kindes basieren sollte, sondern auch die überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eines Elternteils angemessen berücksichtigen muss.

Was besagt der Beschluss vom Bundesgerichtshof?

Im besagten Beschluss hat der BGH darauf hingewiesen, dass bei Elternteilen mit überdurchschnittlichen finanziellen Mitteln der Kindesunterhalt nicht ausschließlich nach den Bedürfnissen des Kindes festgelegt werden sollte. Vielmehr sollten auch die finanziellen Möglichkeiten des zahlungspflichtigen Elternteils angemessen einbezogen werden.

Der Bundesgerichtshof betont dabei, dass eine pauschale Festsetzung des Kindesunterhalts unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Elternteile nicht im Einklang mit dem Grundsatz der “angemessenen Bedürfnisdeckung” steht. Vielmehr ist eine individuelle Prüfung der finanziellen Situation beider Elternteile vorzunehmen, um eine faire und gerechte Festsetzung des Kindesunterhalts zu gewährleisten.

Erläuterungen zum Beschluss vom Fachanwalt für Familienrecht:

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, kommentiert den Beschluss wie folgt: “Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs stellt eine wichtige Entwicklung im Bereich des Familienrechts dar. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung der finanziellen Verhältnisse bei der Festsetzung des Kindesunterhalts, insbesondere wenn ein Elternteil über überdurchschnittliche wirtschaftliche Mittel verfügt. Diese Entscheidung bietet Eltern die Möglichkeit, den Kindesunterhalt gerechter und transparenter zu gestalten, indem sie die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Elternteile angemessen berücksichtigt.”

Festsetzung Kindesunterhalt – Fazit:

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs hat Auswirkungen auf die Festsetzung des Kindesunterhalts, insbesondere wenn überdurchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse eines Elternteils vorliegen. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg bei Fragen zum Kindesunterhalt und anderen familienrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Stefan Haschka wenden.