29. Juni 2025  I  Kategorie: Einführung des asymmetrischen Wechselmodells im Unterhaltsrecht

Das Familienrecht wird 2025 um einen wichtigen Baustein erweitert: das asymmetrische Wechselmodell. Diese neue Regelung soll für mehr Gerechtigkeit im Unterhaltsrecht sorgen, wenn Kinder nach einer Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen betreut werden, aber nicht zu gleichen Anteilen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, was sich dadurch für Eltern und Kinder ändern wird.

Was bedeutet asymmetrisches Wechselmodell?

Bisher wurde beim sogenannten klassischen Wechselmodell davon ausgegangen, dass beide Elternteile das Kind etwa zu gleichen Teilen betreuen. Im asymmetrischen Wechselmodell hingegen können die Betreuungsanteile zwischen 30 und 50 Prozent bei einem Elternteil liegen, während der andere Elternteil den überwiegenden Teil der Betreuung übernimmt. Diese flexible Lösung wird immer wichtiger, da viele Familien keine starre 50/50-Regelung leben können oder wollen.

Unterhaltsrechtliche Folgen der Reform

Mit der Einführung des asymmetrischen Wechselmodells wird der Unterhalt gerechter verteilt. Der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, soll künftig besser gestellt werden, während der andere Elternteil entsprechend mehr zur Barunterhaltsleistung verpflichtet wird. Dadurch wird anerkannt, dass auch eine Betreuungsleistung von 30 bis 50 Prozent erhebliche Kosten spart und eine intensive Bindung zum Kind ermöglicht. Diese Reform soll finanzielle Ungleichgewichte beseitigen, die in der Praxis immer wieder zu Streit führten.

Warum Beratung wichtig ist

Die neue Regelung wirft jedoch auch zahlreiche Fragen auf: Wie wird der Betreuungsanteil genau berechnet? Was gilt bei wechselnden Arbeitszeiten? Wie wird der Kindeswille berücksichtigt? Hier ist die Expertise eines Experten im Familienrecht unverzichtbar. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, hilft seinen Mandanten, die Auswirkungen des asymmetrischen Wechselmodells rechtssicher zu bewerten und individuell passende Lösungen zu finden.

Die Reform des Unterhaltsrechts bringt zweifellos Verbesserungen, doch sie bedeutet auch einen erhöhten Beratungsbedarf für Eltern. Gerade in komplexen Familiensituationen kann schnell Streit entstehen, wenn die Rechte und Pflichten nicht eindeutig geklärt sind. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren und die bestmögliche Betreuung Ihres Kindes sicherzustellen.

Ihr Experte für Familienrecht in Augsburg

Wenn Sie mehr über das asymmetrische Wechselmodell erfahren oder prüfen möchten, wie sich diese Neuregelung auf Ihre Unterhaltsverpflichtungen auswirkt, vereinbaren Sie gerne einen Termin. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement zur Seite.