05. April 2025  I  Kategorie: Ehewohnung und Hausrat während der Trennung: Wer darf bleiben, wer muss gehen?

Wenn eine Ehe zerbricht, stellt sich oft sehr schnell die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wie mit dem Hausrat umzugehen ist. Gerade in angespannten Trennungssituationen kommt es hier häufig zu Konflikten. Doch welche Rechte haben die Eheleute während der Trennung tatsächlich? Und wie wird geregelt, wer in der bisherigen Ehewohnung wohnen bleibt?

Die Ehewohnung: Gemeinsame Nutzung bis zur Scheidung

Nach dem Gesetz (§ 1361b BGB) bleibt die Ehewohnung grundsätzlich auch während der Trennungszeit die gemeinsame Wohnung beider Eheleute. Das bedeutet: Ohne Einigung kann keiner den anderen einfach vor die Tür setzen. Eine alleinige Nutzung kann aber verlangt werden, wenn das weitere Zusammenleben unter einem Dach unzumutbar ist. Dies ist etwa bei häuslicher Gewalt oder massiven Streitigkeiten der Fall. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät Mandanten in Augsburg dazu, wie sie ihre Rechte an der Ehewohnung geltend machen können und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Nutzungsregelung durch das Familiengericht

Wenn keine Einigung über die Nutzung der Ehewohnung erzielt wird, kann das Familiengericht auf Antrag eine vorläufige Nutzungsregelung treffen. Hierbei berücksichtigt das Gericht sowohl das Wohl eventuell gemeinsamer Kinder als auch die wirtschaftliche Situation der Ehepartner. Dabei geht es nicht um Eigentumsverhältnisse, sondern um die Frage, wem die Nutzung der Wohnung während der Trennung besser zuzumuten ist. Stefan Haschka unterstützt seine Mandanten dabei, eine faire Regelung zu finden oder ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Was passiert mit dem Hausrat?

Auch der gemeinsam genutzte Hausrat – also Möbel, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände – muss bei einer Trennung aufgeteilt werden. Grundsätzlich gilt: Jeder erhält die Gegenstände, die er in die Ehe eingebracht hat oder die er allein angeschafft hat. Der übrige Hausrat, der für das gemeinsame Leben bestimmt war, wird zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Fachanwalt Haschka hilft seinen Mandanten dabei, auch in emotional belastenden Situationen eine vernünftige Lösung für die Hausratsteilung zu erarbeiten, um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

Sonderfälle: Was gilt bei Miet- oder Eigentumswohnungen?

Bei Mietwohnungen steht im Vordergrund, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Häufig sind beide Eheleute Mieter. Eine Kündigung durch einen Ehepartner allein ist dann ohne Zustimmung des anderen nicht möglich. Im Fall von Eigentumswohnungen spielt hingegen das Eigentum eine Rolle, wobei auch hier das Nutzungsrecht während der Trennung unabhängig von den Eigentumsverhältnissen geregelt werden kann. Stefan Haschka sorgt in solchen Fällen der Trennung für klare vertragliche oder gerichtliche Regelungen, um spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Fazit: Frühzeitige Beratung schafft Klarheit und vermeidet Konflikte

Gerade bei Fragen zur Nutzung der Ehewohnung und zur Aufteilung des Hausrats ist es sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Wer seine Rechte und Möglichkeiten kennt, kann unnötige Konflikte vermeiden und tragfähige Lösungen finden. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg als erfahrener Ansprechpartner zur Seite, wenn es darum geht, während der Trennung Klarheit über die Wohn- und Vermögensverhältnisse zu schaffen.