23. Juli 2025 I Kategorie: FamilienrechtBeweislastumkehr bei illoyaler Vermögensminderung im Zugewinnausgleich

Im Zuge einer Scheidung kommt es nicht selten zu Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich. Dabei steht die gerechte Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens im Mittelpunkt. Problematisch wird es, wenn ein Ehepartner Vermögen kurz vor der Trennung bewusst verringert oder verschiebt. In solchen Fällen kann eine Beweislastumkehr eintreten – ein rechtlich bedeutsames Instrument, um illoyale Vermögensminderungen auszugleichen.
Was bedeutet illoyale Vermögensminderung?
Von einer illoyalen Vermögensminderung spricht man, wenn ein Ehegatte das gemeinsame Vermögen zum Nachteil des anderen kurz vor der Trennung oder im Laufe des Scheidungsverfahrens verringert – etwa durch Schenkungen an Dritte, riskante Investitionen oder hohe Ausgaben ohne nachvollziehbaren Grund. Ziel solcher Maßnahmen ist häufig, den Zugewinn zu verringern und damit die Ausgleichszahlung an den anderen Ehepartner zu minimieren.
Beweislastumkehr – wann greift sie?
In der Regel muss der ausgleichsberechtigte Ehepartner eine solche Vermögensminderung darlegen und beweisen. Bei eindeutigen Anzeichen einer illoyalen Vermögensverfügung kann jedoch eine Beweislastumkehr greifen. Das bedeutet: Der andere Ehepartner muss dann beweisen, dass sein Verhalten nicht illoyal war. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn hohe Summen kurz vor der Trennung abgehoben oder Immobilien ohne wirtschaftlichen Nutzen veräußert wurden.
Stefan Haschka: Ihr Experte im Familienrecht für Vermögensfragen
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Rechtzeitiges Handeln kann finanzielle Nachteile verhindern
Wer den Verdacht hat, dass der Partner vor der Trennung Vermögen beiseitegeschafft hat, sollte nicht zögern. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, Transparenz herzustellen und mögliche Ansprüche zu sichern. Je früher Belege gesichert und rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser stehen die Chancen, eine faire Vermögensverteilung zu erreichen.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine illoyale Vermögensminderung vorliegt oder ob Sie Anspruch auf Zugewinnausgleich haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka. Der erfahrene Rechtsanwalt aus Augsburg unterstützt Sie mit präziser Analyse und engagierter Vertretung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und lassen Sie sich fundiert informieren.