08. April 2025  I  Kategorie: Scheidung und Selbstständigkeit: Was Unternehmer beim Zugewinnausgleich beachten müssen

Eine Scheidung stellt nicht nur private, sondern oft auch wirtschaftliche Verhältnisse auf den Prüfstand. Besonders für Selbstständige und Unternehmer kann der Zugewinnausgleich zur finanziellen Herausforderung werden. Denn zum auszugleichenden Vermögen zählt grundsätzlich auch der Wert eines Unternehmens oder einer Praxis. Doch wie wird dieser Unternehmenswert ermittelt? Und welche Fallstricke gibt es dabei?

Unternehmensbeteiligungen und Betriebsvermögen im Zugewinnausgleich

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft werden am Ende der Ehe die während der Ehezeit hinzugewonnenen Vermögenswerte ausgeglichen. Dazu gehört nicht nur klassisches Privatvermögen wie Immobilien oder Ersparnisse, sondern auch der Wert von Unternehmen oder Beteiligungen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg berät Unternehmerinnen und Unternehmer gezielt zu der Frage, wie ihr Betrieb in diesem Zusammenhang rechtlich zu bewerten ist und welche Gestaltungsoptionen zur Verfügung stehen.

Unternehmensbewertung als Streitpunkt – warum der richtige Maßstab entscheidend ist

Die Bewertung eines Unternehmens ist oft komplex, da es nicht um den reinen Bilanzwert geht, sondern um den sogenannten Ertragswert oder den Verkehrswert. Auch stille Reserven oder immaterielle Werte wie Kundenstämme spielen eine Rolle. Eine fehlerhafte oder einseitige Bewertung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Rechtsanwalt Haschka arbeitet bei Bedarf mit erfahrenen Gutachtern zusammen, um eine sachgerechte Wertermittlung sicherzustellen und ein faires Ergebnis zu erzielen.

Wie lässt sich das Betriebsvermögen schützen?

Ein Unternehmenseigner möchte in der Regel vermeiden, dass durch den Zugewinnausgleich die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährdet wird. Eine kluge Vorsorge, etwa über einen Ehevertrag mit Ausschluss oder Modifikation des Zugewinnausgleichs, kann hier entscheidend sein. Doch auch ohne Ehevertrag gibt es in bestimmten Konstellationen Argumente, den vollen Ausgleichsanspruch zu begrenzen – zum Beispiel, wenn das Unternehmen bereits vor der Ehe bestanden hat oder das Betriebsvermögen untrennbar mit der Erwerbsgrundlage verbunden ist. Scheidungsanwalt Haschka prüft für seine Mandanten in Augsburg, ob und wie sich solche Schutzmechanismen rechtlich durchsetzen lassen.

Was Selbstständige ohne Ehevertrag wissen sollten

Ohne vertragliche Regelung ist der gesetzliche Zugewinnausgleich die Grundlage für die Vermögensaufteilung. Unternehmer, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, sind daher gut beraten, sich frühzeitig über ihre rechtliche Position zu informieren. Stefan Haschka unterstützt dabei, bestehende Risiken realistisch einzuschätzen und geeignete Verhandlungsstrategien zu entwickeln – auch dann, wenn das Trennungsverfahren bereits läuft.

Fazit: Unternehmensschutz erfordert frühzeitige Planung und fundierte Beratung

Für Selbstständige und Unternehmer ist die Scheidung oft auch eine wirtschaftliche Zäsur. Der Zugewinnausgleich kann schnell zur Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens werden, wenn keine rechtzeitige Vorsorge getroffen wurde. Fachanwalt Stefan Haschka bietet Unternehmern in Augsburg kompetente Unterstützung, um bestehende Risiken zu erkennen, rechtssichere Lösungen zu finden und wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden.