24. Oktober 2025  I  Kategorie: Getrenntleben ohne klaren Willen? Neuer OLG-Beschluss zur Voraussetzung des Trennungswillens

Eine Scheidung setzt nach deutschem Recht grundsätzlich voraus, dass die Ehegatten getrennt leben. Doch wann genau beginnt dieses Getrenntleben – und reicht es, wenn ein Ehepartner lediglich auszieht oder Distanz sucht? Mit dieser Frage hat sich jüngst das Oberlandesgericht befasst und in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass das bloße Wohnen in getrennten Räumen nicht ausreicht, wenn der Trennungswille nicht eindeutig feststeht. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, welche Bedeutung diese Entscheidung für Trennungs- und Scheidungsverfahren hat.

Wann beginnt das rechtliche Getrenntleben?

Das Getrenntleben im Sinne des § 1567 BGB erfordert, dass zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest einer der Partner diese auch nicht mehr herstellen will. Es kommt also nicht allein auf die räumliche Trennung an, sondern vor allem auf den klaren Willen zur Trennung. Diesen Willen müssen Betroffene auch nach außen hin deutlich machen – etwa durch Auszug, separate Haushaltsführung oder Mitteilung an den anderen Ehepartner. Fehlt dieser erkennbare Wille, kann die Trennung rechtlich als nicht vollzogen gelten.

Der neue OLG-Beschluss: Klare Anforderungen an den Trennungswillen

Das Oberlandesgericht stellte in seiner aktuellen Entscheidung klar, dass eine Trennung nicht allein durch Distanzierung oder Streit innerhalb der Wohnung begründet werden kann. Maßgeblich ist, dass der Trennungswille eindeutig erkennbar ist – etwa durch konkrete Handlungen oder eine unmissverständliche Erklärung. Wer sich beispielsweise vorübergehend zurückzieht, ohne die Ehe endgültig aufgeben zu wollen, gilt rechtlich weiterhin als in ehelicher Lebensgemeinschaft lebend. Diese Klarstellung ist besonders relevant, da das Trennungsjahr erst mit dem Nachweis des Trennungswillens beginnt.

Bedeutung für Scheidungsverfahren

Der Beschluss des OLG unterstreicht, dass es im Scheidungsverfahren entscheidend auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem das Getrenntleben rechtlich wirksam begonnen hat. Nur ab diesem Moment läuft das Trennungsjahr, das Voraussetzung für die Scheidung ist. Kommt es später zu Streit über den genauen Trennungszeitpunkt, kann das Verfahren erheblich verzögert werden. Rechtsanwalt Stefan Haschka weist darauf hin, dass es daher sinnvoll ist, das Datum der Trennung schriftlich festzuhalten oder eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

Rechtliche Beratung durch Fachanwalt Stefan Haschka

Als erfahrener Experte im Familienrecht berät Stefan Haschka in Augsburg Ehepartner, die sich in der Trennungsphase befinden oder eine Scheidung vorbereiten möchten. Er klärt, wann das Trennungsjahr offiziell beginnt, welche Nachweise sinnvoll sind und wie sich der Trennungswille rechtssicher dokumentieren lässt. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht begleitet er Mandanten durch alle Phasen der Trennung – von der ersten rechtlichen Orientierung bis hin zur Scheidungsantragstellung.

Fazit: Klare Kommunikation schützt vor rechtlichen Problemen

Der neue OLG-Beschluss zeigt deutlich, dass ohne klar erkennbaren Trennungswillen kein rechtliches Getrenntleben vorliegt. Wer sich in einer unsicheren Trennungssituation befindet, sollte deshalb frühzeitig rechtlichen Rat suchen. Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt Mandanten in Augsburg dabei, die rechtlichen Voraussetzungen korrekt zu erfüllen und Konflikte im Scheidungsverfahren zu vermeiden.