21. September 2025  I  Kategorie: Patchworkfamilien und Steuerrecht: Erbschaft, Schenkung und Unterhalt in neuen Familienformen

Patchworkfamilien sind längst ein fester Bestandteil der gesellschaftlichen Realität. Wenn Kinder aus früheren Beziehungen mit neuen Partnern und eventuell gemeinsamen Kindern zusammenleben, entstehen komplexe rechtliche Konstellationen – insbesondere im Hinblick auf Erbschaftsrecht, Schenkungen und Unterhaltsfragen. Das Steuerrecht begegnet diesen neuen Familienformen allerdings nur bedingt mit passenden Regelungen. Wer keine Nachteile riskieren will, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Rechtliche Stolperfallen in Patchworkfamilien

Viele Patchworkkonstellationen entstehen zunächst informell: Die Partner heiraten nicht, leben aber gemeinsam mit Kindern aus früheren Beziehungen. Diese Form des Zusammenlebens ist für das Steuerrecht problematisch. Weder der neue Partner noch dessen Kinder haben automatisch erbrechtliche Ansprüche. Auch Schenkungen innerhalb solcher Familien werden steuerlich nicht privilegiert, solange keine formale Verwandtschaft besteht.

Erbschaftsteuer: Vorsicht bei Stiefkindern

Während eigene Kinder beim Erben hohe Freibeträge (400.000 Euro) genießen, haben Stiefkinder nur dann ein Anrecht auf dieselbe steuerliche Begünstigung, wenn sie durch Adoption rechtlich als Kind anerkannt wurden. Andernfalls gelten für sie nur die Freibeträge für „nicht verwandte Personen“ – derzeit lediglich 20.000 Euro. Eine durchdachte Testamentsgestaltung kann helfen, die steuerliche Belastung zu reduzieren und klare Verhältnisse zu schaffen.

Unterhaltsverpflichtungen in Patchworkfamilien

Auch beim Unterhaltsrecht kann es zu schwierigen Abgrenzungsfragen kommen. Ein neuer Ehepartner hat beispielsweise keine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus früheren Beziehungen seines Partners – jedoch kann dessen Einkommen bei der Berechnung des Bedarfs oder Selbstbehalts eine Rolle spielen. Die rechtliche Konstellation hat daher direkte Auswirkungen auf Kindesunterhalt und mögliche Abänderungen von Unterhaltstiteln.

Beratung durch Fachanwalt Stefan Haschka in Augsburg – Individuelle Lösungen für komplexe Familienstrukturen

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, berät Patchworkfamilien zu den rechtlichen und steuerlichen Fallstricken, die sich aus ihrer Lebenssituation ergeben. Als Experte im Familienrecht kennt er die Probleme, die aus unklaren Regelungen oder falschen Annahmen entstehen – insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten, Eheverträgen oder Unterhaltsvereinbarungen.

Rechtzeitig vorsorgen – statt später streiten

Ein klar formulierter Ehevertrag, eine durchdachte Nachlassplanung oder auch nur die richtige rechtliche Bewertung der eigenen Lebenssituation kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und familiären Streit zu verhindern. Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt Sie dabei, für Ihre Patchworksituation rechtssichere und faire Lösungen zu schaffen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in der Kanzlei in Augsburg.