15. September 2025 I Kategorie: FamilienrechtGetrennterziehung vs. Wechselmodell: Aktuelle Empfehlungen und Rechtsprechung

Wenn sich Eltern trennen, stellt sich oft die Frage, wie die Betreuung der Kinder künftig geregelt wird. Zwischen Getrennterziehung – bei der das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt – und dem Wechselmodell – bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Eltern wohnt – entstehen häufig Unsicherheiten. In der Rechtsprechung, aber auch in familienpsychologischen Empfehlungen, zeichnen sich aktuell interessante Entwicklungen ab.
Neue Impulse aus Rechtsprechung und Wissenschaft
In den letzten Monaten haben Gerichte und Fachverbände zahlreiche Stellungnahmen und Entscheidungen veröffentlicht, die den Umgang mit Betreuungsmodellen nach einer Trennung neu beleuchten. Während das Wechselmodell weiter an Popularität gewinnt, wird zugleich betont, dass eine Einzelfallbetrachtung zwingend erforderlich ist. Pauschale Lösungen lehnt sowohl die Rechtsprechung als auch die psychologische Fachwelt ab.
Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung
Die Gerichte betonen zunehmend, dass allein das Kindeswohl maßgeblich für die Wahl des Betreuungsmodells ist. Zwar wird das Wechselmodell als grundsätzlich gleichwertige Alternative zur klassischen Residenzlösung angesehen, doch nicht jede Familie ist dafür geeignet. Insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Nähe der Wohnorte und Kooperationsbereitschaft der Eltern spielen eine wichtige Rolle.
Getrennterziehung bleibt oft der Standard
Auch wenn das Wechselmodell in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Getrennterziehung noch immer die gängigste Form der Nachtrennungsbetreuung. Sie bietet in vielen Fällen mehr Stabilität und Kontinuität, vor allem bei jüngeren Kindern oder bei stark konfliktbelasteten Elternbeziehungen. Empfehlungen von Fachstellen und Gutachtern stützen diese Einschätzung vielfach – eine pauschale Bewertung ist dennoch unzulässig.
Rechtsanwalt Stefan Haschka über die Praxis in Augsburg – Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt
Als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg begleitet Rechtsanwalt Stefan Haschka regelmäßig Eltern bei der Entscheidung zwischen Getrennterziehung und Wechselmodell. In der Praxis zeigt sich: Es braucht nicht nur juristische Expertise, sondern auch Einfühlungsvermögen, um tragfähige Lösungen im Sinne des Kindes zu entwickeln. „Nicht das Modell ist entscheidend, sondern die Lebenswirklichkeit der Familie“, so der Experte im Familienrecht.
Verbindliche Regelungen schaffen Sicherheit
Unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell sollten klare, rechtlich überprüfbare Vereinbarungen getroffen werden. Diese helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und geben allen Beteiligten Orientierung. Fachanwalt Haschka entwickelt für seine Mandanten in Augsburg individuelle Umgangsvereinbarungen, die sich an der aktuellen Rechtslage und dem Kindeswohl orientieren.
Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils?
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann – allerdings nur, wenn alle relevanten Voraussetzungen vorliegen. Eine solche Entscheidung ist an hohe Hürden geknüpft. Wer sich gegen ein Wechselmodell aussprechen oder eines durchsetzen möchte, sollte daher frühzeitig fachkundige Beratung einholen.
Jetzt beraten lassen
Wenn Sie vor der Frage stehen, welches Betreuungsmodell für Ihr Kind geeignet ist, oder bereits in einem gerichtlichen Umgangsverfahren stehen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät Sie in seiner Kanzlei in Augsburg fundiert, einfühlsam und lösungsorientiert. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Situation zu klären und die bestmögliche Lösung für Ihr Kind zu finden.