10. September 2025 I Kategorie: FamilienrechtReformpläne zur Vaterschaftsanfechtung – Entwurf aus dem Bundesjustizministerium

Das Bundesjustizministerium hat im Sommer 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vaterschaftsanfechtung umfassend neu regeln soll. Ziel ist es, die rechtliche Position leiblicher Väter zu stärken – ohne dabei die Stabilität bestehender familiärer Strukturen zu gefährden. Das Reformvorhaben ist eine direkte Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2024, das die bisherigen Regelungen als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Hintergrund: Warum eine Reform notwendig ist
Bisher war es leiblichen Vätern nur unter engen Voraussetzungen möglich, eine bestehende rechtliche Vaterschaft anzufechten – insbesondere dann, wenn das Kind bereits in eine stabile soziale Familie eingebettet war. Diese Einschränkungen führten in der Praxis zu erheblichen Ungleichbehandlungen. In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass das Elterngrundrecht auch leiblichen Vätern Schutz bietet und eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist.
Was sieht der aktuelle Entwurf vor?
Der neue Gesetzentwurf erlaubt es leiblichen Vätern künftig unter erleichterten Bedingungen, eine bestehende rechtliche Vaterschaft anzufechten. Zentrale Voraussetzung soll sein, dass der Anfechtende bereits vor der Geburt oder frühzeitig nach der Geburt ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt hat. Entscheidend bleibt jedoch stets das Kindeswohl. In jedem Fall soll das Familiengericht eine umfassende Abwägung zwischen biologischer Abstammung, sozialer Realität und den Interessen des Kindes vornehmen.
Stefan Haschka: Reform ist überfällig und praxisnah
Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka begrüßt den Reformvorschlag ausdrücklich. In seiner Praxis in Augsburg erlebt er regelmäßig die emotionalen und rechtlichen Konflikte, die mit Vaterschaftsanfechtungen verbunden sind. „Das aktuelle Recht ist für viele leibliche Väter eine Sackgasse. Der neue Entwurf verspricht mehr Gerechtigkeit – und bringt die Realität in den Gerichtssaal zurück“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Haschka.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf bestehende Verfahren?
Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, empfiehlt es sich für Betroffene, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Denn viele Verfahren ruhen derzeit oder werden auf Grundlage der angekündigten Änderungen vorbereitet. Wer also seine Vaterschaft rechtlich klären möchte, sollte sich frühzeitig mit einem Experten im Familienrecht austauschen.
Jetzt beraten lassen – individuelle Chancen prüfen
Ob leiblicher Vater, rechtlicher Vater oder betroffene Mutter – das Reformvorhaben betrifft viele Familienkonstellationen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka bietet Ihnen in seiner Kanzlei in Augsburg eine fundierte rechtliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und Pflichten im Rahmen der Vaterschaftsanfechtung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich kompetent beraten.