07. September 2025  I  Kategorie: Steuerbarkeit von Pauschalabfindungen im Ehevertrag – BFH-Urteil 2025

Mit einem wegweisenden Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. II R 18/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur steuerlichen Behandlung von Pauschalabfindungen im Ehevertrag Stellung genommen. Die Entscheidung sorgt für Klarheit in Fällen, in denen Ehegatten noch vor oder während der Ehe Regelungen über etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen im Falle einer Scheidung treffen. Betroffen sind insbesondere Eheverträge, die eine pauschale Summe zur Abgeltung von Zugewinn- oder Unterhaltsansprüchen festlegen.

Pauschalzahlungen im Ehevertrag – was bisher galt

Viele Eheverträge enthalten Pauschalabfindungen, um im Fall der Scheidung spätere Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich oder Unterhaltsansprüche zu vermeiden. Doch bislang war unklar, ob solche Zahlungen unter bestimmten Umständen der Schenkungsteuer unterliegen können. Das Urteil des BFH bringt nun mehr Rechtssicherheit – aber auch neue Risiken.

Was der BFH konkret entschieden hat

Der Bundesfinanzhof urteilte, dass eine im Ehevertrag vereinbarte Pauschalabfindung schenkungssteuerpflichtig sein kann, wenn sie nicht in einem ausreichenden Zusammenhang mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen steht. Maßgeblich sei, ob die Zahlung über das hinausgeht, was gesetzlich als Ausgleichsanspruch geschuldet ist. In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepartner eine erhebliche Summe zugesagt – weit über dem rechnerischen Zugewinnausgleich. Das Finanzamt erhob Schenkungsteuer, was der BFH letztlich bestätigte.

Rechtsanwalt Stefan Haschka: Frühzeitig rechtlich und steuerlich beraten lassen

Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg warnt: „Viele Paare schließen in guter Absicht einen Ehevertrag, denken aber nicht daran, dass eine Pauschalabfindung zu steuerlichen Konsequenzen führen kann. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine doppelte Prüfung durch Familienrechtler und Steuerexperten ist.“ Als Rechtsanwalt und Experte im Familienrecht begleitet er regelmäßig Mandanten bei der Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen.

Gestaltungsspielraum im Ehevertrag gezielt nutzen

Wer einen Ehevertrag abschließt oder über eine Pauschalabfindung verhandelt, sollte nicht nur die familienrechtlichen, sondern auch die steuerrechtlichen Auswirkungen im Blick behalten. Die klare Trennung zwischen Ausgleich für ehebedingte Nachteile und darüber hinausgehende freiwillige Leistungen ist entscheidend, um eine unerwartete Steuerlast zu vermeiden.

Fachliche Unterstützung durch Stefan Haschka in Augsburg

Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen. In seiner Kanzlei in Augsburg prüft er individuelle Vertragsklauseln sorgfältig und entwickelt gemeinsam mit seinen Mandanten Lösungen, die sowohl rechtlich belastbar als auch steuerlich vorausschauend sind.

Jetzt beraten lassen – rechtzeitig Risiken vermeiden

Ob Sie einen bestehenden Ehevertrag überprüfen lassen oder einen neuen Vertrag aufsetzen möchten – Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Ihnen als erfahrener Experte im Familienrecht zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in der Kanzlei in Augsburg und lassen Sie sich umfassend zu rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Eheverträge beraten.