06. Januar 2020 I Kategorie: VersicherungsrechtWiderrufsrecht Lebensversicherungen
Widerrufsrecht Lebensversicherungen: Vertretung durch Ihren Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg. Eine Lebensversicherung mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurde, kann immer noch gekündigt werden. Rückzahlungsansprüche bestehen auch dann, wenn die Versicherung schon gegen den sogenannten Rückkaufswert aufgelöst wurde. Für die Prüfung des Falles brauchen Sie aber einen Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei in Augsburg verfügt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht über die entsprechende Expertise.
BGH-Urteile zum Widerrufsrecht
Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg verweist in diesem Kontext auf drei BGH-Urteile aus dem Jahr 2014:
- Az. IV ZR 76/11
- Az. IV ZR 384/14
- Az. IV ZR 448/14
Es ging in diesen Urteilen um kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen. Laut den vorliegenden BGH-Urteilen ist das durch den bis 2008 geltenden § 8 VVG a. F. bestimmte Widerrufsrecht nach EU-Recht richtlinienkonform als „ewiges Widerrufsrecht“ auszulegen, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist, muss ein Rechtsanwalt prüfen, es gibt mehrere Möglichkeiten. Entscheidend ist der Tenor der Urteile: Das Widerrufsrecht bleibt bestehen, während es nach dem bis Ende 2007 geltenden Versicherungsvertragsgesetz einschränkungslos nach einem Jahr erlosch. Das Jahr begann mit der ersten Prämienzahlung zu laufen.
Was bedeutet das für Ihre alte Lebensversicherung?
Bei falscher Widerrufsbelehrung können Sie diese noch heute kündigen. Der Lebensversicherungsvertrag wird dann zum Rückgewährschuldverhältnis. Sie erhalten voraussichtlich nicht alle Prämien zurück, denn es müssen eine gerechte Risikoverteilung und ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Beteiligten geschaffen werden. Das bedeutet: Immerhin waren Sie während der Laufzeit der Versicherung vor bestimmten Risiken geschützt. Für diesen Schutz darf die Versicherungsgesellschaft eine gewisse Vergütung behalten. Gleichzeitig besteht eine Rückzahlungsverpflichtung wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, wird fallweise durch einen Vergleich oder einen Prozess entschieden, bei dem Sie unser Rechtsanwalt in Augsburg gern vertritt.
Wie hoch sind Ihre Chancen auf Rückzahlung?
Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht verweist darauf, dass nach einschlägigen Schätzungen über 60 % der zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossenen Verträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Diese Schätzungen stammen von den Verbraucherzentralen. Dass es heute den sogenannten Widerrufsjoker – das Kündigen älterer Policen – überhaupt gibt, liegt an Gesetzesänderungen der letzten Jahre vorrangig mit dem Ziel, in den Staaten der Union die juristische Situation zu vereinheitlichen. Betroffen sind übrigens nicht nur Renten- und Lebensversicherungen, sondern beispielsweise auch Hypotheken. Bei den kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen ist der Ärger über hohe Abschlussprovisionen und niedrige Renditen aber besonders groß. Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen!
Autor des Beitrages: Widerrufsrecht Lebensversicherungen – Stefan Haschka