24. Februar 2019 I Kategorie: VersicherungsrechtWas ist ein Fachanwalt?
Was ist ein Fachanwalt?: Was unterscheidet eigentlich einen Rechtsanwalt von einem Fachanwalt? Wie wird man Fachanwalt? Und kann man Fachanwalt werden, ohne Rechtsanwalt zu sein? Haben Sie sich das auch schon einmal gefragt?
Bei dem Begriff „Fachanwalt“ handelt es sich um eine offiziell anerkannte Berufsbezeichnung, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird. Nein, man kann kein Fachanwalt werden, wenn zuvor kein Studium zum Rechtsanwalt absolviert wurde. Ein Anwalt darf sich auch nur dann „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem ausgewählten Rechtsgebiet (z. B. Versicherungsrecht, Reiserecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, etc.) eine sehr umfangreiche Zusatzausbildung absolviert hat. Hierzu ist auch eine Abschlussprüfung notwendig. In der Prüfung muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er auf diesem Gebiet über besondere, tiefergehende Kenntnisse verfügt. Ferner muss sich ein Fachanwalt mit erheblichem Umfang auf seinem Gebiet stets weiterbilden und in größerem Ausmaß tätig sein.
Viele Anwälte geben auch an, dass sie sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert haben. Das ist gut, jedoch werden die anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten bei einem Fachanwalt von der Rechtsanwaltskammer überwacht. Dies garantiert den Mandaten einen sehr hohen Qualitätsstandard und sie können sicher sein, dass der Anwalt auf diesem Gebiet sehr hoch qualifiziert ist und über ein übermäßiges Wissen verfügt.
Autor des Beitrages: Was ist ein Fachanwalt? – Stefan Haschka Fachanwalt für Versicherungsrecht und Familienrecht.