10. November 2019  I  Kategorie: KFZ Versicherung Kündigung ohne Bestätigung wirksam

Wann ist eine Versicherungskündigung gültig?

Ist die Kündigung einer KFZ-Versicherung nur dann gültig, wenn die Versicherung die Kündigung bestätigt hat?

KFZ Versicherung Kündigung ohne Bestätigung wirksam: Folgender Sachverhalt ist geschehen: Eine Frau hatte einen Unfall mit ihrem PKW verursacht und bat ihre Versicherung, den Schaden zu regulieren. Das Problem war jedoch, dass die Frau ihre KFZ-Versicherung vor rund zwei Jahren selbst gekündigt hatte, jedoch nie eine Kündigungsbestätigung erhalten hat.

Ablehnung durch die Versicherung

Konsequenterweise lehnte die Versicherung die Regulierung des Schadens ab. Immerhin wäre der Versicherungsvertrag rechtmäßig durch die ehemalige Kundin gekündigt worden. Die Kundin akzeptierte dies jedoch nicht und klagte gegen die Entscheidung der Versicherung. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig nahm sich dem Thema an und gab der Versicherung recht. Auch ohne Kündigungsbestätigung war die Kündigung rechtmäßig. Zum Zeitpunkt des Unfalls bestand demnach kein Versicherungsschutz mehr.

Keine Pflicht zur Bestätigung

Eine Pflicht eine Kündigung zu bestätigen, gibt es laut dem Oberlandesgericht daher nicht. Auch liegt es nicht in der Pflicht der Versicherung, zu bestätigen, dass die Kündigung rechtmäßig war und sie diese anerkenne. Sollte die ehemalige Kundin Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung haben, läge es in ihrer Pflicht, nachzuforschen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Verhalten der Kundin

Ebenso habe die Klägerin durch ihr Verhalten nicht offensichtlich gezeigt, dass sie am Erhalt der Versicherung interessiert sei. So habe die Klägerin beispielsweise keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt und auch nicht in anderer Art und Weise erkennen lassen, dass sie ein Fortbestehen der Versicherung wünscht. Zusätzlich ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, die Klägerin auf den fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen.

Kundin hat Versicherung selbst gekündigt

Die Versicherung wäre nur dann zu einem solchen Hinweis verpflichtet, wenn davon auszugehen ist, dass die Kundin nicht mit der Materie vertraut sei und dadurch den Versicherungsschutz verliere und ihr daher Nachteile drohen. Da die Kundin hier die Versicherung selbst gekündigt hat, ist von diesem fehlenden Verständnis nicht auszugehen. Eine Bestätigung der Kündigung oder ein Hinweis auf den fehlenden Versicherungsschutz sind daher nicht erforderlich gewesen, um die Kündigung wirksam werden zu lassen.

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Autor des Beitrages: KFZ Versicherung Kündigung ohne Bestätigung wirksam – Stefan Haschka

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