20. Januar 2024  I  Kategorie: Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert über das wichtige Thema der Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren und beleuchtet dabei den maßgeblichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 12. Oktober 2023 – 12 UF 81/23.

Hintergrund zum Unterhaltsabänderungsverfahren

Die Frage der Vertretung des Kindes im Rahmen von Unterhaltsabänderungsverfahren ist von großer Bedeutung für die Sicherung der Rechte des Kindes. Der Beschluss des OLG Hamburg setzt klare Richtlinien für eine angemessene Vertretung im Sinne des Kindeswohls.

Der Beschluss zum Verfahren vom 12. Oktober 2023

Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2023 klargestellt, dass das Kind im Unterhaltsabänderungsverfahren angemessen vertreten werden muss. Das Gericht betont, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens und der bestmöglichen Berücksichtigung des Kindeswohls gewährleistet sein muss.

Der Beschluss hebt hervor, dass es im Interesse des Kindes liegt, dass seine Belange und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden, insbesondere wenn es um Unterhaltsangelegenheiten geht. Das Gericht gibt klare Anweisungen zur Beteiligung des Kindes, sei es durch einen Verfahrensbeistand, einen Ergänzungspfleger oder eine Anhörung des Kindes selbst.

Rechtsanwalt Stefan Haschka erklärt den Beschluss:

Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert den Beschluss des OLG Hamburg: “Der Beschluss unterstreicht die Wichtigkeit einer angemessenen Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren. Das Kindeswohl muss stets im Mittelpunkt stehen, und der Grundsatz des fairen Verfahrens muss gewahrt bleiben.”

Wichtige Aspekte zum Unterhaltsabänderungsverfahren

1. Angemessene Vertretung des Kindes: Das Gericht betont, dass das Kind im Unterhaltsabänderungsverfahren angemessen vertreten werden muss.

2. Beteiligungsformen: Das Kind kann durch einen Verfahrensbeistand, einen Ergänzungspfleger oder durch eine Anhörung direkt beteiligt werden.

3. Kindeswohl im Fokus: Die Entscheidungen sollen stets im Interesse des Kindeswohls getroffen werden.

Fazit zum Thema Kindeswohl und Unterhaltsabänderungsverfahren

Der Beschluss des OLG Hamburg vom 12. Oktober 2023 – 12 UF 81/23 setzt wichtige Richtlinien für die Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um die Interessen von Kindern angemessen zu vertreten.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung steht Ihnen Fachanwalt Stefan Haschka zur Seite.

Hinweis: Dieser Newsbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.